| | 01.09.2010 | 15:06 Uhr Hannover - Hundehalter in Niedersachsen sollen künftig ihre Eignung für den Umgang mit den Tieren nachweisen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die neue Landwirtschaftsministerin Astrid Grotelüschen (CDU) präsentieren hat.
Der Gesetzentwurf liegt der Redaktion jetzt vor und kann unter dem folgenden Link aufgerufen werden: Entwurf NHundG (PDF): « L I N K »
Das neue Gesetz besteht aus mehreren Teilen: Erstens ist in dem neuen Gesetz ein Sachkundenachweis des Hundehalters zur Vorbeugung von Beißunfällen. Frauen und Männer, die seit mindestens zwei Jahren einen Hund gehalten haben, werden dabei automatisch als sachkundig eingestuft. Das Gleiche gilt für Tierärzte, Jagdscheininhaber, Tierheimbetreiber sowie Führer von Dienst-, Blinden-, Behindertenbegleit- und Suchhunden.
Zweitens muss jeder Hundebesitzer in Zukunft verpflichtend eine Haftpflichtversicherung abschließen, die Personenschäden von mindestens 500.000 Euro und Sachschäden von mindestens 250.000 Euro abdeckt.
Und drittens muss jeder Hund ab einem Alter von sechs Monaten mit einem Chip unter der Haut gekennzeichnet werden, damit das Tier schnell identifiziert werden kann. Der Transponder ist auch die Basis für die Einführung eines neuen zentralen Registers. Das Register dient zur Identifizierung eines Hundes, der Ermittlung des Hundehalters und der Gewinnung von Erkenntnissen über die Gefährlichkeit von Hunden in Abhängigkeit vom Rasse, Geschlecht und Alter.
Neu im Gesetzesentwurf ist ein Katalog behördlicher Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, etwa die Haltungsuntersagung für Gewalttäter. Weiterhin gibt es eine Erlaubnispflicht für das Halten gefährliche Hunde und es besteht für jeden Hundehalter eine Meldepflicht, wenn er einen Hund hält, der in einem anderen Bundesland durch Einzelentscheidung als gefährlich eingestuft worden ist.
Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Der Gesetzentwurf geht jetzt in die vorgeschriebene Anhörung und soll dann vom Landtag verabschiedet werden.
Link Entwurf NHundG (PDF): « L I N K »
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