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Urteil: Eingriff in die Persönlichkeitsrechte - Land muss für die von der Polizei erschossene American Staffordshire Hündin zahlen

 
 

05.12.2010 | 09:09 Uhr

Offenbach - Im Namen des Volkes hat das Landgericht Darmstadt festgestellt: Wenn Polizeibeamte spät nachts einem Unfallflüchtigen hinterher spüren, müssen sie darauf achten, dass sie nicht die Privatsphäre eines Wohnungseigentümers beeinträchtigen.

Bevor sie jemanden gegen 2.30 Uhr aus dem Bett klingeln, sollten Beamte immer abwägen: Ist dieser „Eingriff“ notwendig, um etwa Vorgänge aus privaten Lebensbereichen aufzuklären und deshalb „aus besonderen Gründen für die Allgemeinheit von übergeordneter Bedeutung“? Nicht gegeben ist das nach Auffassung der 4. Zivilkammer offenbar bei selbst schwereren Verkehrssünden. Deswegen muss das Land als Dienstherrin für durch einen solchen Einsatz entstandene Schäden aufkommen.

In dem konkreten Offenbacher Fall, in dem die Darmstädter Justiz derart urteilte, beziffert sich der Schaden auf 4250,94 Euro plus Zinsen: Dabei handelt es sich um die Kosten für die erfolglose Behandlung eines Hundes, den ein Offenbacher Polizist vor einer privaten Wohnung mit Schüssen aus der Dienstpistole letztlich tödlich verletzte.

Es ist die Nacht vom 21. auf den 22. März 2010. Die Polizisten N., J. und W. schellen gegen 2.30 Uhr im zweiten Stock eines Mehrfamilienhauses in der Sprendlinger Landstraße. Sie sind hinter einem Verdächtigen her - wegen einer „Verkehrsunfallfluchtangelegenheit“.

Was sich abspielte, ist weiterhin ungeklärt

Es dürfte sich um den Sohn von Wohnungsinhaberin Hana B. handeln. Doch der ist nicht daheim. Seine Freundin, die ihn erwartet, öffnet die Tür und sieht sich der Streife gegenüber.

Jetzt hat Linda ihren für sie fatalen Auftritt: Die neunjährige Hündin schlüpft nach draußen, kann von der jungen Frau nicht zurückgepfiffen werden und liegt kurz darauf mit einer Polizeikugel in der Schnauze blutend im Treppenhaus. Linda ist kein Schoßhündchen, sondern ein American Staffordshire, offiziell ein Listen-, im allgemeinen Sprachgebrauch ein Kampfhund. Sie wird es nicht überleben, muss nach zehn Tagen in einer Langener Tierklinik eingeschläfert werden.

Was sich genau abspielte, ist weiterhin ungeklärt. Die Schilderungen sind gegensätzlich. Die Polizei plädiert auf Notwehr: Der aggressive Hund habe die Beamten zähnefletschend angegriffen. Seine Halterin schildert das Tier als harmlos, wirft dem schießenden Polizisten eine Kurzschlusshandlung vor.

Urteil hätte anders ausfallen können

Am 17. November geht es vor dem Landgericht darum, wer die Behandlungskosten übernimmt. Für die Klägerin bringt die Offenbacher Anwaltskanzlei Weyer und Kollegen vor, dass der Schusswaffeneinsatz nicht notwendig gewesen sei. Das Land in Person des damaligen Polizeipräsidenten Günter Hefner lässt aufs Gegenteil plädieren: Wegen der von dem Hund ausgehenden Bedrohung habe geschossen werden dürfen.

Für die Entscheidung der Zivilkammer spielen die gegensätzlichen Positionen aber überhaupt keine Rolle. Es widmet sich vielmehr der Frage, ob es überhaupt so weit hätte kommen dürfen, und kommt zu dieser Entscheidung: „...vorzuwerfen ist den handelnden Polizeibeamten nicht die Tötung der jedenfalls potentiell gefährlichen Hündin der Klägerin, sondern der zuvorige Eingriff in deren Persönlichkeitsrecht.“

Der Richter lässt indes in der Urteilsbegründung durchblicken, dass er auch hätte anders urteilen können: wenn denn die Landesbehörde Polizei seiner Aufforderung gefolgt wäre und einen plausibleren Rechtfertigungsgrund für den Einsatz geliefert hätte.

Quelle op-online:
« L I N K »


Weitere Informationen:

Notwehr oder Kurzschluss?
Es ist eine jener Geschichten, bei denen wohl nie zu klären sein wird, wie es wirklich gelaufen ist. Eine Geschichte, die polarisiert und Stoff für Diskussionen bietet. Die eine Seite beklagt die überzogene Kurzschlusshandlung eines Polizisten. Die andere rechtfertigt sich mit dem angemessenen Schutz vor dem Angriff eines gefährlichen Hundes. Es ist die Nacht auf den 15. März, ein Mehrfamilienhaus an der Sprendlinger Landstraße...

Lesen Sie bitte weiter:
« L I N K »

 

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