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VG Hannover: Haltung von mehr als 100 Hunden unter tierschutzwidrigen Bedingungen auf Gnadenhof Momo - Landkreis handelte korrekt: Barbara B. scheitert mit Eilanträgen [UPDATE III]

 
 

14.12.2010 | 15:45 Uhr

Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover weist vier Eilanträge einer Hundehalterin aus Varrel (Landkreis Diepholz) ab.

Die Antragstellerin bewohnt einen Resthof in einem Ortsteil von Varrel und hielt dort neben zahlreichen Tieren (Katzen, Hängebauchschweinen, Pferden und Ziegen) mehr als 100 Hunde (bekannt als “Gnadenhof Momo“).

Nach einer tierschutzrechtlichen Kontrolle hatte der Landkreis Diepholz der Antragstellerin zunächst verboten, weitere Hunde bei sich aufzunehmen und die sofortige Reinigung von Räumen im Innen- und Außenbereich sowie den Hof des Anwesens zu reinigen. Bei einer weiteren Kontrolle stellte der Landkreis eine Steigerung der Hundezahl auf 32 bei weiterhin für tierschutzwidrig gehaltenen Verhältnissen fest. Er gab der Tierhalterin daraufhin auf, den Hundebestand bis auf maximal 10 Hunde zu reduzieren, für diese Hunde ein Bestandsbuch zu führen und zwei gesondert genannte Tiere zu deren Schutz gesondert zu halten. Weiter verbot er der Antragstellerin die Zucht von Hunden und die Aufnahme weiterer Hunde, auch wenn sich deren Zahl auf unter 10 reduziert haben sollte. Wegen der Vielzahl der vorgefundenen Hunde und der Äußerung der Antragstellerin, die Hunde für den Verein “Animals Hope“, zu halten untersagte der Landkreis der Antragstellerin in einer weiteren Verfügung, die Hunde für andere in einem Tierheim zu halten. Bei einer weiteren Kontrolle fand der Landkreis nun 103 Hunde vor. Die Haltungsbedingungen hatten sich nicht verbessert. Der Landkreis nahm der Antragstellerin daraufhin bis auf 6 alle weiteren Hunde weg. Sie wurden auf Tierheime und Pflegestellen verteilt, ein Hund musste eingeschläfert werden.

Die Antragstellerin wendet sich mit Klagen und Eilanträgen gegen alle vier Verfügungen. Zur Begründung führt sie an, sie unterhalte einen Gnadenhof für alte und schwache Tiere, die nicht weitervermittelt werden könnten. Die Haltungsbedingungen seien nicht zu beanstanden.

Die Kammer lehnte die vier Eilanträge ab.

Nach den durch Photodokumentationen festgestellten Haltungsbedingungen - ein verdreckter, überfüllter Raum im Haus, dunkle verschmutzte Zwinger im Stall ohne Trinkwasser, eine Hündin mit Welpen in einem lichtlosen Raum ohne geeignete Liegeflächen, verkotete Freiflächen mit gefährlichem Sperrmüll und nur einer nutzbaren Hundehütte - zeigten nach Auffassung der Kammer, dass der Landkreis die angefochtenen Anordnungen zu Recht getroffen habe. Die vorgefundenen Verhältnisse ließen die Haltung von mehr als den der Antragstellerin belassenen sechs Hunden nicht zu. Auch die Haltung dieser Tiere setze voraus, dass die Antragstellerin bereit und in der Lage sei, der ersten Verfügung nachzukommen und die Räume und Freiflächen so zu reinigen und in einem Zustand zu halten, der eine den Bedürfnissen der Tiere entsprechende Unterbringung gewährleiste.

Gegen die Entscheidungen ist die Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zulässig.

Aktenzeichen: 11 B 2353/10; 11 B 2416/10; 11 B 2453/10 und 11 B 5477/10

Pressemeldung vom 14.12.2010
VRiVG Ingo Behrens als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Eintrachtweg 19
30173 Hannover
Tel: 0511/8111-108
Fax: 0511/8111-100

« L I N K »


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15.12.2010 | 06:15 Uhr

Landkreis handelte korrekt: Barbara B. scheitert mit Eilanträgen

Sulingen - DÖRRIEL. / HANNOVER (sis) · Familie B. aus Dörrieloh, von deren Hof über 100 Hunde evakuiert worden waren, ist mit den Klagen gegen die Anordnungen des Landkreises Diepholz gescheitert. Das Verwaltungsgericht Hannover wies gestern vier Eilanträge der Familie B. ab.

Der Landkreis Diepholz hatte Barbara B. zunächst verboten, weitere Hunde bei sich aufzunehmen, hatte die sofortige Reinigung der Räume im Innen- und Außenbereich sowie des Hofes angeordnet. Doch bei einer weiteren Kontrolle waren nicht weniger Hunde auf dem Hof, sondern sogar noch 32 zusätzliche, bei weiterhin für tierschutzwidrig gehaltenen Verhältnissen. Daraufhin hatte der Landkreis angeordnet, dass nur noch maximal zehn Tiere auf dem Hof gehalten werden dürften, für diese Tiere ein Bestandsbuch zu führen sei. Zwei gesondert genannte Tiere seien zudem gesondert zu halten – zu deren Schutz.

Außerdem verbot der Landkreis Barbara B. die Zucht von Hunden und die Aufnahme weiterer Hunde – auch wenn sich deren Zahl unter zehn befände.

Wegen der „Vielzahl der Hunde“ und weil Barbara B. angab, die Hunde für den Wehrblecker Verein „Animals Hope“ zu halten, untersagte der Landkreis Frau B. in einer weiteren Verfügung, die Hunde für andere in einem Tierheim zu halten.

Das war die Vorgeschichte, als es am 11. November zum Ortstermin kam, bei dem der Landkreis dann, wie berichtet, 103 Hunde vorfand, die unter katastrophalen Bedingungen gehalten wurden. Der Landkreis ließ bis auf sechs Hunde alle anderen abtransportieren und auf verschiedene Tierheime verteilen, ein Hund musste eingeschläfert werden. Barbara B. hatte nun vor dem Verwaltungsgericht Hannover ihrerseits Klagen und Eilanträge eingereicht. Mit der Begründung, sie unterhalte einen „Gnadenhof für alte und schwache Tiere, die nicht weitervermittelt werden könnten. Die Haltungsbedingungen seien nicht zu beanstanden.“

Sind sie: Laut Verwaltungsgericht zeigen Fotos einen verdreckten, überfüllten Raum im Haus, dunkle, verschmutzte Zwinger im Stall ohne Trinkwasser, eine Hündin mit Welpen in einem lichtlosen Raum ohne geeignete Liegeflächen, verkotete Freiflächen mit gefährlichem Sperrmüll und nur eine nutzbare Hundehütte. Kurz: Beweise dafür, dass, laut Verwaltungsgericht Hannover, der Landkreis Diepholz seine Anordnungen zu Recht getroffen habe. Auch aus Hannover kommt das klare Signal, dass für die auf dem Hof belassenen sechs Hunde bessere Bedingungen geschaffen werden müssen: Räume und Freiflächen seien so zu reinigen und in einem Zustand zu halten, dass eine den Bedürfnissen der Tiere entsprechende Unterbringung gewährleistet sei.

Gegen die Entscheidungen kann Barbara B. binnen der nächsten zwei Wochen Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Lüneburg einreichen.

Nicht betroffen sind die weiterhin anhängenden Klagen. Laut Pressesprecher Ingo Behrens sind die Eilanträge unabhängig davon zu betrachten. Sollten sich die Bedingungen allerdings nicht gravierend ändern, sei mit einer anders lautenden Entscheidung bei den Klagen seitens des Gerichts aber nicht zu rechnen.

Quelle Kreiszeitung:
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15.12.2010 | 09:55 Uhr

Tierheim Lindern sucht Paten für aktuell fast 20 Welpen

Während die Welpen der versierten Hundemama �Josie� die Mitarbeiter des Tierheimes in Lindern eigentlich schon genug auf Trab halten, haben drei andere Hündinnen von dem Hof der Familie B. in Dörrieloh ihre Jungen �Schlag auf Schlag� bekommen.

Erst knapp ein Jahr alt, hatten zwei der Hündinnen ihre erste Läufigkeit � und wurden durch die in Dörrieloh herrschenden Zustände, alle Hunde liefen ungetrennt umher, gedeckt. Ein Vorkommnis, dass gestandenen Tierschützern die Tränen in die Augen treibt, denn das sei mit einer �Schwangerschaft eines Kindes� vergleichbar. Während die eine Hündin eher souverän mit der Geburt von sechs Welpen umgeht, bedeutet die Mutterschaft für die andere eine erhebliche Belastung, zudem sind drei ihrer neun Welpen bereits verstorben...

Lesen Sie bitte weiter:

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15.12.2010 | 23:48 Uhr

Tierschutz: Halterin von mehr als 100 Hunden muss Wegnahme fast aller Hunde dulden

Rechtsnews
« L I N K »


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09.02.2011 | 05:28 Uhr

Mindestens zwei weitere Hunde wegen unheilbarer Erkrankungen eingeschläfert

(ZP) In einer unserer ZERG-Redaktion vorliegenden Stellungnahme der Veterinärbehörde des Landkreises Diepholz erklärte die Behörde, dass mittlerweile mindestens zwei weitere Hunde wegen unheilbarer Erkrankungen eingeschläfert werden mussten.

Alle Hunde wurden den aufnehmenden Tierheimen überlassen. Da es sich um genehmigte Einrichtungen handelt, die entweder dem Amt des Landkreises Diepholz oder dem LAVES bekannt sind, kann davon ausgegangen werden, dass sich die Tierheime in eigener Zuständigkeit darum sorgen, dass die Hunde entsprechend ihres Gesundheitsstatus und ihrer psychischen Konstitution tatsächlich vermittelt werden, heißt es weiter in der Erklärung.

Angebliche Pensionshunde beschlagnahmt

Hierzu befragt erklärte die Behörde: Die Haltung für andere wurde bereits im Frühjahr untersagt, ebenso ein Antrag auf Unterhaltung eines Tierheims abgelehnt. Wie aus der Presseerklärung hervorgeht, waren zahlreiche junge Hunde und auch tragende Hündinnen vorhanden, von einem reinem Gnadenhof kann daher nicht gesprochen werden. Unter den Hunden gab es auch eine gewisse Anzahl an Rassehunden (Pittbulls, Möpse, Bulldog etc) und mehrere Nackthundmischlinge.

"Eine Pension ist nie beantragt worden. Sollten einzelne Personen angeben, dass sich ihr Hund unter den fortgenommenen Tieren befindet, so erwarten wir, dass ein Eigentum an einem solchen Hund nachgewiesen wird. Das kann durch einen Kaufvertrag oder die Kombination aus Hundesteuernachweis, Photos, tierärztliche Belege etc erfolgen und muss glaubhaft sein. Bisher wurde kein solcher Nachweis geführt, so dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass Hunde von Privatpersonen nur kurzfristig dort untergebracht wurden", erklärte die Veterinärbehörde des Landkreises Diepholz. (© ZERGportal)

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11.03.2011 - 12:19 Uhr
Erneut Tiere abtransportiert

DÖRRIELOH - Erneuter Einsatz gestern auf dem Hof der Familie B. in Dörrieloh: Veterinäramt, Polizei und Tierschützer transportieren etwa 20 Hunde, einige Katzen und vier Frettchen ab.

 

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