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VG Trier hebt Vermittlungsverbot für die beschlagnahmten Australian Shepherd von einem Züchter aus Schweich auf

 
 

30.12.2010 | 07:04 Uhr

Weil auf einem Anwesen bei Schweich zu viele Hunde auf zu wenig Raum lebten, hat die Kreisverwaltung Trier-Saarburg Anfang Dezember 65 Tiere beschlagnahmt. Ein Teil der Hunde saß zunächst aus rechtlichen Gründen in verschiedenen Tierheimen fest. Ab sofort können sie aber an private Interessenten vermittelt werden.

Auf einem Hof bei Schweich lebten bis Anfang Dezember mehr als 100 Hunde der Rasse Australian Shepherd in unzumutbaren Verhältnissen. Nach Auffassung des Kreisveterinäramts fehlte es den Tieren an Raum und Auslauf, sie seien verschmutzt und nicht angemessen betreut gewesen. Die Verwaltung hatte den Halter deswegen angemahnt und ihm eine Frist gesetzt, um den Tierbestand durch Verkäufe zu verringern (Veräußerungsanordnung). Die Züchterlizenz war dem Mann bereits im Sommer entzogen worden.

Da eine Reaktion ausblieb, schlugen Veterinäramt, Polizei und Ordnungsamt am 2. Dezember zu und beschlagnahmten 68 Hunde, darunter 15 Welpen. 40 Shepherds durfte der Halter auf seinem Anwesen behalten.

Die Mehrzahl der einkassierten Tiere landete in verschiedenen rheinland-pfälzischen Tierheimen, darunter auch in Trier-Zewen. Ein Teil der Hunde ging direkt an private Halter, da diese bereits einen Anspruch durch Kaufvertrag erworben hatten.

Die meisten der Shepherds verbrachten die vergangenen Wochen jedoch in Tierheimzwingern. Grund: Der Schweicher Halter hatte gegen die Anordnung des Kreisveterinäramtes beim Verwaltungsgericht (VG) Trier ein Eilverfahren angestrengt. Und solange dieses Verfahren noch in der Schwebe war, bestand für die beschlagnahmten Hunde ein Vermittlungsverbot - sie durften also nicht an private Interessenten abgegeben werden.

Am gestrigen Mittwoch erklärte Pressesprecherin Martina Bosch von der Kreisverwaltung auf Anfrage, dass das Vermittlungsverbot für die Tiere ab sofort aufgehoben sei.

Bosch: “Das VG hat uns bestätigt, dass unsere Veräußerungsanordnung rechtens ist. Auf dieser Basis hat die Kreisveterinärbehörde die Tiere seit gestern zur Vermittlung freigegeben.“ Somit können die noch rund 30 in Tierasylen sitzenden Hunde hoffen, bald in private Hände zu wechseln.

Gegen das Zuchtverbot hat der Halter eine Rechtsbeschwerde eingelegt. Nach Auskunft der Kreisverwaltung ist die Sache inzwischen beim Oberwaltungsgericht Koblenz. Derweil habe das Veterinäramt bei einer Nachkontrolle das Anwesen bei Schweich überprüft, auf dem sich noch 40 Tiere befinden. Beobachtet werde auch, ob sich der Besitzer des Anwesens an das verhängte Zuchtverbot halte.

Wer einen Australian Shepherd übernehmen will, kann sich an Jürgen Thull beim Veterinäramt Trier-Saarburg unter Telefon 0651/715580 wenden. Voraussetzungen für die Haltung eines solchen Hundes sind viel Zeit und viel Auslauf. Für Etagenwohnungen sind die Shepherds nicht geeignet, denn sie gelten als sehr intelligent und lebhaft. Wer ein Tier aus dem Heim erwirbt, zahlt 100 bis 200 Euro.

Quelle Volksfreund:
« L I N K »

Weitere Informationen:

Landkreis Trier-Saarburg: “Aussies in Not” - 65 Hunde in Schweich bei einem Züchter beschlagnahmt
« L I N K »


 

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