| | 09.02.2011 | 07:26 Uhr Völlig verwahrlost fanden am gestrigen Montag Mitarbeiter der Veterinärbehörde des Rhein-Sieg Kreises 84 Tiere, 14 Hunde, darunter 12 Bordeaux-Doggen, bei einem Züchter in Hennef. Auf den Fall aufmerksam gemacht wurde die Behörde von Tierfreunden, denen wenige Tage zuvor die Tierhaltung aufgefallen war. Bei der Überprüfung des Tierzüchters bot sich das Bild einer erschreckend verwahrlosten Tierhaltung.
Kaum zu ertragen war der Gestank, der den Mitarbeitern des Kreisveterinäramtes am Montagabend entgegenschlug, als sie sich mit Hilfe der Polizei Zutritt zu den Räumen eines Züchters in Hennef verschafften. 14 Hunde, darunter vier Welpen, eine Katze, 50 Kaninchen und 20 Meerschweinchen und Hamster waren in dunklen Räumen eingepfercht, ohne Belüftung und in ihrem eigenen Kot. Dazu laut Angabe der Behörde ohne jede artgerechte Versorgung mit Futter und Wasser.
Die beschlagnahmten Tiere wurden ins Tierheim Troisdorf gebracht. Gegen den Züchter wurde ein Strafverfahren wegen massiven Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet. Außerdem soll dem Züchter wohl für die Zukunft das Halten von Tieren grundsätzlich untersagt werden.
Wie der General-Anzeiger erfuhr, ist der Halter den Behörden einschlägig bekannt. Den von Tierschützern geäußerten Verdacht, dass es sich um einen Fall von "Animal Hoarding", ein krankhaftes Sammeln von Tieren, handeln könnte, widerspricht Kreispressesprecherin Katja Lorenzini: "Es sind kommerzielle Interessen im Spiel."
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Troisdorfer Hundezüchter schaltet Anwalt ein
Troisdorf. Als "rechtswidrig" bezeichnet der Dürener Rechtsanwalt Roland Vangangelt das Vorgehen der Kreisveterinäre gegen seinen Mandanten, einen Hundezüchter aus Hennef.
Wie berichtet, hatten Kreisveterinäre dem Züchter etwa 80 Tiere, darunter 14 Hunde abgenommen und ins Troisdorfer Tierheim gebracht. Der Vorwurf lautete: Die Tiere seien katastrophal gehalten worden und in einem schlechten Zustand.
Die Wegnahme ist ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss erfolgt, kritisiert Rechtsanwalt Vangangelt. Und das, obwohl der Gesetzgeber hohe Anforderungen an das Betreten eines privaten Bereichs stelle. "Wir leben in einem Rechtsstaat und die Behörden haben keine Bemühungen unternommen, einen Durchsuchungsbeschluss zu bekommen."
Auch den Vorwurf von Tierschützern, sein Mandant versuche über zwei fingierte Kaufverträge einige der Hunde zurückzubekommen, hält er für "Hirngespinste". Richtig sei, dass es zwei Kaufverträge gebe, bei denen konkret von den zuständigen Veterinärämtern geprüft worden sei, "ob die beiden neuen Halter die Tiere auch übernehmen können".
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1 : 0 für den Tierschutz - 8 Bordeaux Doggen können vorerst beim Tierschutz verbleiben
Troisdorf. Trotz eines vorliegenden Kaufvertrages müssen vorerst acht der dem Tierschutz für den Rhein-Sieg-Kreis e.V. anvertrauten Bordeux-Doggen bis auf weiteres nicht herausgegeben werden.
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