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Transporter aus Tschechien mit 113 Hundewelpen auf A 61 umgekippt - Nachschub für den Tiermarkt

 
 

02.03.2012 | 09:16 Uhr

Bei einem Unfall auf der A61 bei Schifferstadt ist am Donnerstag, 01.03.2012 gegen 04:50 Uhr, ein Transporter (Sprinter) aus Tschechien umgestürzt – er hatte 113 Hundewelpen an Bord. Das Fahrzeug war bei Regen in den Randstreifen gerutscht und hatte sich in der Grünfläche der Ausfahrt Schifferstadt überschlagen. Die beiden Fahrer des Transports blieben unverletzt. Durch den Unfall waren zahlreiche Transportkäfige so beschädigt, dass die Hundewelpen diese verlassen hatten oder durch die Verformung eingeklemmt waren.

Ein Welpe wurde bei dem Unfall getötet, sieben weitere leicht verletzt

Durch den Einsatz von zwei herbeigerufenen Tierärzten konnten alle Hunde noch an der Einsatzstelle medizinisch untersucht und versorgt werden. Bei sieben Welpen wurden Verletzungen festgestellt, die noch vor Ort erstversorgt wurden. Für einen kleinen Welpen kam leider jede Hilfe zu spät.

Die Hunde wurden danach im Gerätehaus der Feuerwehr Schifferstadt untergebracht. Die Amtsveterinärin des Rhein-Pfalz-Kreises wies die Hunde dann Tierheimen der Umgebung zu – darunter auch Frankenthal und Worms. Alle verletzten Tiere wurden einer Tierklinik zugeführt.

Nachschub für den Tiermarkt

Wie ein Sprecher der Autobahnpolizei Ruchheim erklärte, sei der Hundetransport vermutlich legal und genehmigt. Die Welpen sollten zu einem Händler in Deutschland und zu fünf weiteren Händlern in Belgien transportiert werden. Alle Tiere haben Papiere, sind geimpft und gechipt. Die Hundewelpen sind ausnahmslos Rassehunde, etwa Möpse, Schäferhunde, Huskys, Terrier, Collies und Chow Chows.

Ob bei dem Transport eine Straftat und möglicherweise ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz begangen wurde, werde derzeit durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier noch geprüft, teilte die Polizei Ludwigshafen mit.

Wie lange die Welpen in den Tierheimen bleiben, ist unklar. Wie die zuständige Amtsveterinärin Dr. Engelhardt gestern mitteilte, müsse bei jedem der Tiere einzeln geprüft werden, ob die Angaben in ihren Begleitpapieren und die Daten ihres Chips korrekt seien. Nachgeschaut werde auch, ob die Tiere schon das entsprechende Alter hatten, um überhaupt in den Handel zu gelangen.

Nach § 2 Absatz 4 der Tierschutz-Hundeverordnung darf ein Welpe erst in einem Alter von „über“ 8 Wochen vom Muttertier getrennt und dann verkauft werden. Oftmals verkaufen unseriöse Tierhändler aber die Welpen schon ab der 6 Woche.

Verbringung von Welpen zu Handelszwecken nur mit einer gültigen Tollwutimpfung

Gemäß Artikel 10 Absatz 2 der Richtlinie 92/65/EWG müssen Hunde für den gewerblichen Handel u.a. die Anforderungen des Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 erfüllen. Danach ist ein innergemeinschaftliches Verbringen dieser Tiere nur dann möglich, wenn eine gültige Tollwutschutzimpfung vorliegt. Als gültig wird die Tollwutimpfung gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Entscheidung 2005/91/EG 21 Tage nach Abschluss des Impfprotokolls betrachtet, das der Hersteller für die Erstimpfung in dem Land, in dem die Impfung vorgenommen wird, vorschreibt. Da das Immunsystem von Hundewelpen erst in einem Alter von ca. 3 Monaten ausreichend ausgebildet ist, um genügend eigene Antikörper zu bilden, liegt das empfohlene Mindestalter für die Erstimpfung gegen Tollwut in der Regel bei 3 Monaten. Ein Verbringen von unter 3 Monate alten ungeimpften Welpen ist im Rahmen des gewerblichen Handels somit nicht möglich.

Für die Unterbringung und Versorgung in den Tierheimen, aber auch die medizinische Versorgung der Welpen, entstehen enorme Kosten. Wer diese übernimmt, ist offenbar noch nicht geklärt.

Quelle: Einsatzbericht und ausführliche Bilddokumentation der Feuerwehr Schifferstadt
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