| 07.03.2012 | 08:09 Uhr SIEGBURG. Das Siegburger Amtsgericht hat einen 40-jährigen Hennefer verurteilt, da er auf seinem Hof Tiere nicht artgerecht gehalten hat.
Weil er Hunde und Katzen viele Monate lang gequält hat, hat das Amtsgericht Siegburg einen Hundezüchter am Dienstag zu einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt. Der 40 Jahre alte Angeklagte aus Hennef (Rhein-Sieg-Kreis) hatte die Tiere in Ställen regelrecht verkommen lassen und ihnen länger anhaltende Leiden und Schmerzen zugefügt. Bei einem ersten Besuch des Veterinär- und Lebensmittel-Überwachungsamtes im Oktober 2010 war der Hundezüchter noch glimpflich davon gekommen. Obwohl die Tiere in viel zu kleinen und dunklen Ställen lebten, deren Böden aus einer Masse aus Urin, Kot und Sägespänen bestanden und einen unerträglichen Gestank ausströmten, wurde er im Januar 2011 zunächst nur mit 600 Euro Geldbuße belegt.
Bei einer Nachkontrolle des Veterinäramtes drei Wochen später war die Situation jedoch unverändert. Zehn Tiere, darunter sechs Bordeauxdoggen, zwei Labradore, zwei englische Bulldoggen sowie eine Tricolor-Katze, wurden sofort mitgenommen und ins Tierheim gebracht. Sie litten alle an Entzündungen in Gehörgängen und an extremem Ohrmilbenbefall sowie Bindehautentzündungen.
Dem gelernten Elektroinstallateur war bereits vor dem Siegburger Prozess verboten worden, Hunde zu züchten und zu halten. Dagegen hatte er Klage am Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Im Prozess beteuerte er, in Zukunft keine Hunde mehr zu züchten. Er kündigte an, die beiden Klagen gegen die Verbote zurückzuziehen. Das Urteil am Dienstag erging wegen Tierquälerei und Misshandlung von Wirbeltieren.
Quelle: Justiz.NRW.de - Presse « L I N K »
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