Dienstag, 16.04.2024 22:26

Tierhimmel.org | Flugpate.org | Tiersuchmeldungen.de | Impressum

 zurückAKTUELLE NEWS
Suche: 
 

 

 
     
 

VG Berlin - Töten von Hundewelpen als Kunstaktion verboten - Künstlerin darf keine Welpen erdrosseln

 
 

27.04.2012 | 21:09 Uhr

Die grausame Tötung von Hundewelpen fällt nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin weder unter die Kunstfreiheit noch ist sie als Protest gegen die grausame Tötung von Hundewelpen zulässig.

Die Antragstellerin hatte für den 30. April 2012 eine „Performance“ mit dem Titel „Der Tod als Metamorphose“ in einem Spandauer Theater geplant. Im Rahmen einer an „traditionelle thailändische Kunstformen orientierten“ Veranstaltung sollten im Anschluss an eine 15-minütige Meditation nacheinander zwei Hundewelpen mittels eines Kabelbinders getötet werden; mit einem Gong und Trauermusik sollte die „Performance“ enden. Das Kunstwerk sollte nach der Vorstellung der Antragstellerin provozieren und darauf hinweisen, dass ausgediente Schlittenhunde in Alaska und leistungsschwache Jagdhunde in Spanien auf gleiche Weise zu Tode stranguliert würden. Etwaige Verstöße gegen das Tierschutzgesetz seien gerechtfertigt, da das Grundgesetz die Kunstfreiheit vorbehaltlos garantiere.

Die 24. Kammer des Verwaltungsgerichts bestätigte das vom Bezirksamt Spandau von Berlin ausgesprochene gänzliche Verbot der Veranstaltung. Nach dem Tierschutzgesetz (TierSchG) dürfe niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Zudem sei es verboten, ein Tier zur Schaustellung oder ähnlichen Veranstaltung heranzuziehen, sofern damit Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden seien. Ein Wirbeltier dürfe schließlich nur unter Betäubung oder sonst unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Vor diesem Hin-tergrund liege in der behördlichen Entscheidung kein verfassungswidriger Eingriff in grundrechtlich geschützte Freiheitsrechte. Ein vernünftiger Grund für die geplante Tötung der Welpen sei auch unter Berücksichtigung der Kunst- und möglicherweise der Religionsfreiheit nicht anzuerkennen, zumal die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung einen gravierenden Eingriff in das Staatsschutzziel des Tierschutzes nach Art. 20a GG darstelle.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.

Beschluss der 24. Kammer vom 24. April 2011, VG 24 L 113.12

Pressemitteilung Nr. 18/2012 Verwaltungsgericht Berlin vom 27.04.2012
« L I N K »

 

NEWSLETTER ANMELDEN !

 





             
 Home Alle Nachrichten zurück Top  Newsletter Anmeldung


 

Foto-Galerie - Katzen suchen ein Zuhause

 


Pepe


Mirra


Eric und


Princesa


Fotis


Tulipan


Kaori un


Palomo


Pucca


 

637 Katzen aus dem Tierschutz suchen bei uns ein Zuhause [Alle ansehen]

 

Impressum

Kontakt

Datenschutz

Cookies

RSS-Feed

Banner

Content

Werbung

Tierheime

Rechtsanwälte

Bücher

Hundesteuer

 

Registrierung

generiert in 0.02 Sek.
© 2000-2024 by ZERGportal