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Tierschützer protestieren gegen Novellierung des Tierschutzgesetzes - Aigner verhindert Rettung von gequälten Tieren aus dem Ausland

 
 

01.10.2012 | 09:35 Uhr

Protest und Petition gegen die Novellierung des Tierschutzgesetzes 2012

Mit Fragen zur “Novellierung des Tierschutzgesetzes” befasst sich die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am Mittwoch, 17. Oktober 2012 unter Vorsitz von Hans-Michel Goldmann (FDP) mit 8 Sachverständigen in Berlin.

Wie ZERGportal vor zwei Wochen berichtete sieht die Novellierung des deutschen Tierschutzgesetzes eine neue Erlaubnispflicht für die Einfuhr, Verbringung oder Vermittlung von Tieren aus dem Ausland vor. Hiervon wären alle Tierheime, Tierschutzvereine, aber auch private Tierschützer betroffen, die Hunde oder Katzen aus dem Ausland nach Deutschland verbringen, einführen oder vermitteln.

Dagegen regt sich nun Widerstand in den Reihen einiger Tierschützer und Tierschutzorganisationen.

In der Bundestagsdrucksache 17/10572 (3. Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes) schlägt die Bundesregierung dazu auf Anregung des Bundesrates einen neuen Erlaubnisvorbehalt vor (§ 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 – neu –). Danach bedarf der Erlaubnis nach §11 Abs. 1 Nr 3 b TierSchG (Handel mit Wirbeltieren), “wer Wirbeltiere, die nicht Nutztiere sind, zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung in das Inland verbringen oder einführen oder die Abgabe solcher Tiere, die in das Inland verbracht oder eingeführt werden sollen oder worden sind, gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung vermitteln,”.

“Aus Sicht der Bundesregierung ist dabei als Voraussetzung für die Erlaubnispflichtigkeit des Verbringens oder der Einfuhr von Tieren in das Inland zum Zwecke der Abgabe die Entgeltlichkeit oder der Erhalt einer Gegenleistung für die genannten Tätigkeiten vorzusehen. Andernfalls würden auch rein private Abgaben, etwa an Familienangehörige, genehmigungspflichtig. Zwischen dem Erhalt des Entgeltes beziehungsweise der Gegenleistung und der Leistung desjenigen, der ein Tier zwecks Abgabe in das Inland verbringt oder einführt oder diese Abgabe vermittelt, muss lediglich eine ursächliche Verknüpfung bestehen. Die Entgeltlichkeit setzt dabei nicht voraus, dass ein Gewinn erzielt wird. Ausreichend ist zum Beispiel, dass derjenige, an den das Tier abgegeben wird, die Kosten für das Verbringen oder die Einfuhr des Tieres erstattet.”

Es kommt damit nicht mehr auf eine Gewinnerzielungsabsicht an. Diese Problematik hat zu einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten geführt. Die deutschen Gerichte verfolgen hierbei keine einheitliche Linie, was bis heute zu einer großen Verunsicherung der Tierschutzorganisationen führt.

Offener Protestbrief der ETN-Botschafterin

Maja Prinzessin von Hohenzollern, Botschafterin des Europäischer Tier- und Naturschutz e.V. (ETN e.V.), verfasste in diesem Zusammenhang am 28.09.2012 einen offenen Protestbrief an Bundesministerin Ilse Aigner. Darin schreibt sie: “Das Gesetz diffamiert seriöse Tierschützer, indem es sie mit kriminellen Welpenhändlern in einen Topf wirft und erschwert die bis dato schon schwierige Tierschutzarbeit für misshandelte Tiere derart, dass tausenden Tieren die letzte Chance auf Rettung genommen wird. In der Folge wird Ihr Gesetz für tausende Tiere den Tod bedeuten.”

Hintergrund ist die Begründung des Gesetzentwurfes durch den Bundesrat. Darin heißt es:
…„Viele dieser Tiere werden über Tierschutzvereine, in der Regel über Pflegestellen, oder direkt auf Bestellung an einen neuen Halter vermittelt. Bei den Tieren handelt es sich vielfach um leicht vermittelbare Welpen. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein großer Teil dieser Tiere gezielt für den deutschen Markt gezüchtet und auf dem Luftweg nach Deutschland von sogenannten Flugpaten begleitet wird. …“

Die ETN-Botschafterin führt in Ihrem Protestbrief dazu weiter aus: “Im Kern meinen Sie mit dieser diskriminierenden Formulierung wahrscheinlich die kriminellen Welpenhändler, die vorzugsweise aus Ungarn oder Polen Welpen in grenznahe Gebiete wie z.B. dem „Polenmarkt“ in Slubice und nach Lüttich/Belgien bringen, wo die häufig kranken Welpen zu Dumpingpreisen illegal an Deutsche verkauft oder auch an Zoohandlungen in Deutschland veräußert werden. Diese werden jedoch weder von Tierschutzvereinen noch von Flugpaten transportiert, sondern per Auto. Auch wir verurteilen diese Form des kriminellen Hundehandels mit Welpen auf das Schärfste und kämpfen seit Jahren mit ETN-Kampagnen wie z.B. „Wühltischwelpen-Nein Danke!“ dagegen an und klären darüber auf. In vielen Fällen haben wir zur Aufdeckung dieser mafiösen Welpenhändler-Strukturen beigetragen.”

“In Ihrer o.g. Begründung vermischen Sie nun in fataler Weise kriminelle Welpenhändler mit seriösen Tierschützern und erwecken den Eindruck, dass seriöser Auslandstierschutz den Handel mit „vorbestellten und extra dafür gezüchteten Welpen“ beinhalten würde. Gegen diese Form der Diffamierung verwehren wir uns entschieden.”

“...Anstatt ein Gesetz auf dem Rücken von gequälten Tieren zu erlassen, denen Sie damit die letzte Chance nehmen, wenigstens einmal im Leben ein bisschen Liebe und Zuwendung zu erfahren und einen neuen Bürokratismus, der Unsummen Steuergelder kosten wird, zu installieren, wäre es sinnvoller, Sie würden dieses Geld kausal in Aufklärungs- und Kastrationsaktionen im Ausland investieren und sich auf EU-Ebene für entsprechende Gesetze einzusetzen. Damit kann man den Zustrom von Tieren aus dem Ausland am besten reduzieren. Wir fordern Sie auf, den Gesetzentwurf ändern, zwischen illegalen Welpenhändlern und seriösen Auslandstierschützern klar zu differenzieren und die zusätzliche „Erlaubnispflicht“ zu streichen...”

Den kompletten offenen Brief können Sie hier nachlesen:
“Aigner verhindert Rettung von gequälten Tieren - Protest gegen die Novellierung des Tierschutzgesetzes § 11”
(PDF): « L I N K »

Petition gegen die Novellierung des Tierschutzgesetzes 2012/ETN eV
Neben der Forderung nach einer klaren Abgrenzung zwischen Tierhandel und Tierrettung richtet sich eine Petition auch gegen viele weitere Punkte zur Novellierung des Tierschutzgesetzes.
LINK zur Petition: « L I N K »


Weitere Dokumente:

Bundestagsdrucksache 17/10572 (3. Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes)
« L I N K »

Tagesordnung zur öffentlichen Anhörung zur Novellierung des Tierschutzgesetzes am 17. Oktober 2012
« L I N K »

Meldung ZERGportal vom 13.09.2012:
“Regierung legt Novellierung des Tierschutzgesetzes vor - Neue Erlaubnispflicht für die Einfuhr, Verbringung oder Vermittlung von Tieren aus dem Ausland”
« L I N K »

 

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