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Details zum Urteil von Sachsen-Anhalt
Wittenberg/S.-A., 20.12.02
Urteil des Oberverwaltungsgerichtes: Hundeverordnung für nichtig
erklärt
Großer Erfolg für die klagenden Hundefreunde: Das Oberverwaltungsgericht des
Landes Sachsen-Anhalt hat in einem Normenkontrollverfahren die Hundeverordnung
des Landes in allen wesentlichen Punkten endgültig für nichtig erklärt, Revision
wurde nicht zugelassen.
Magdeburg/Wittenberg (wm). Die juristische Niederlage für Innenminister Klaus
Jeziorsky hatte sich bereits vor Wochen abgezeichnet, und jetzt ist sie
komplett:
Das Oberverwaltungsgericht hat alle die Paragrafen der Hundeverordnung für
nichtig erklärt, die eine vermeintliche Gefährlichkeit von Hunden über die
Zugehörigkeit zu einer Rasse definieren. Damit bleibt von der Substanz der
Hundeverordnung nichts mehr übrig. Für die Stadtverwaltung Wittenberg begrüßte
Ordnungsamtschef Jürgen Krause das Urteil als einen "Schritt in die richtige
Richtung"; ebenso äußerte sich der Landestierschutzbund. Das Regierungspräsidium
Dessau wollte sich dagegen noch nicht äußern, man warte ab, was die Prüfung des
Urteils durch das Innenministerium ergebe, hieß es ausweichend.
Das Oberverwaltungsgericht stellte fest, die Hundeverordnung des Landes
Sachsen-Anhalt ist schon deshalb nichtig, weil es der Landesregierung für den
Erlass einer solchen Verordnung an einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage
fehlt. Die Vorschriften der Hundeverordnung könnten auch nicht auf das Gesetz
über die öffentliche Sicherheit und Ordnung gestützt werden - so das Gericht -
,weil sie von der fehlerhaften Annahme ausgehen, dass von bestimmten Hunden
allein wegen ihrer Zugehörigkeit zu bestimmten Rassen eine abstrakte Gefahr
ausgeht.
Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg schloss sich zur weiteren Begründung des
Urteils den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichtes an, das mit Urteil vom
3. Juli 2002 unter anderem festgestellt hatte: "Aus der Zugehörigkeit zu einer
Rasse, einem Typ oder gar einer entsprechenden Kreuzung allein lässt sich nach
dem Erkenntnisstand der Fachwissenschaft nicht ableiten, dass von den
Hundeindividuen Gefahren ausgehen.
Insbesondere liegen weder aussagekräftige Statistiken oder sonstiges belastbares
Erfahrungswissen noch genetische Untersuchungen vor. Fehlt es demnach an
ausreichenden Belegen für einen kausalen Zusammenhang zwischen
Rassezugehörigkeit und Schadenseintritt und somit an der abstrakten Gefahr
aufgrund der Rassezugehörigkeit, erlaubt das allgemeine Gefahrenabwehrrecht
keine Maßnahmen des Verordnungsgebers, die allein an die Rassezugehörigkeit
anknüpfen."
Ordnungsamtschef Jürgen Krause wies in seiner Eigenschaft als Leiter des
Wittenberger Tierheims auf die Veranstaltung vom 1. Mai hin, bei der bereits die
geltende Hundeverordnung als rechtswidrig bezeichnet worden sei und ein
sinnvolles Hundegesetz gefordert worden war: "Auch der Tierschutz begrüßt dieses
Urteil", sagt Jürgen Krause, "wir hoffen jetzt darauf, dass in einem
Gesetzgebungsverfahren sinnvolle Regelungen entstehen, die einerseits die
vernünftigen Hundehalter nicht diskriminiert, andererseits den Behörden und dem
Tierschutz die rechtliche Handhabe gibt, gegen den Missbrauch von Tieren durch
verantwortungslose Hundehalter vorzugehen."
Auch der Amtstierarzt Dr. Harald Kasan begrüßt das Urteil: "Wir Tierärzte haben
die bisherigen rassebezogenen Regelungen immer kritisiert und darauf
hingewiesen, dass etwaige Probleme nicht durch die Natur des Hundes entstehen,
sondern durch das falsche Verhalten des Hundehalters."
Wesentlich zugeknöpfter zeigte sich der Ordnungsamtschef der Kreisverwaltung,
Uwe Lesch. Der Mann, der am Schulverbot für die gutachterlich geprüfte
Schulhündin "Ina vom Klotzberg" beteiligt war, will nun abwarten, was an
weiteren Anweisungen vom Innenministerium kommt. Und das kann dauern.
Wer mag, kann die geprüfte Schulhündin Ina vom Klotzberg auch im Internet
besuchen: Unter www.amstaff-ina.de ist sie seit Montag online.
Quelle:
Wochenspiegel Wittenberg
| | Titel: | Details zum Urteil von Sachsen-Anhalt | | URL: | | | Gruppe: | Presse
Info | | Autor: | | | Datum: | 20.12.02, 19:44 |
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