2003

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Meldung:
Details zum Urteil von Sachsen-Anhalt
Wittenberg/S.-A., 20.12.02

Urteil des Oberverwaltungsgerichtes: Hundeverordnung für nichtig erklärt

Großer Erfolg für die klagenden Hundefreunde: Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat in einem Normenkontrollverfahren die Hundeverordnung des Landes in allen wesentlichen Punkten endgültig für nichtig erklärt, Revision wurde nicht zugelassen.

Magdeburg/Wittenberg (wm). Die juristische Niederlage für Innenminister Klaus Jeziorsky hatte sich bereits vor Wochen abgezeichnet, und jetzt ist sie komplett:
Das Oberverwaltungsgericht hat alle die Paragrafen der Hundeverordnung für nichtig erklärt, die eine vermeintliche Gefährlichkeit von Hunden über die Zugehörigkeit zu einer Rasse definieren. Damit bleibt von der Substanz der Hundeverordnung nichts mehr übrig. Für die Stadtverwaltung Wittenberg begrüßte Ordnungsamtschef Jürgen Krause das Urteil als einen "Schritt in die richtige Richtung"; ebenso äußerte sich der Landestierschutzbund. Das Regierungspräsidium Dessau wollte sich dagegen noch nicht äußern, man warte ab, was die Prüfung des Urteils durch das Innenministerium ergebe, hieß es ausweichend.

Das Oberverwaltungsgericht stellte fest, die Hundeverordnung des Landes Sachsen-Anhalt ist schon deshalb nichtig, weil es der Landesregierung für den Erlass einer solchen Verordnung an einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage fehlt. Die Vorschriften der Hundeverordnung könnten auch nicht auf das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung gestützt werden - so das Gericht - ,weil sie von der fehlerhaften Annahme ausgehen, dass von bestimmten Hunden allein wegen ihrer Zugehörigkeit zu bestimmten Rassen eine abstrakte Gefahr ausgeht.

Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg schloss sich zur weiteren Begründung des Urteils den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichtes an, das mit Urteil vom 3. Juli 2002 unter anderem festgestellt hatte: "Aus der Zugehörigkeit zu einer Rasse, einem Typ oder gar einer entsprechenden Kreuzung allein lässt sich nach dem Erkenntnisstand der Fachwissenschaft nicht ableiten, dass von den Hundeindividuen Gefahren ausgehen.

Insbesondere liegen weder aussagekräftige Statistiken oder sonstiges belastbares Erfahrungswissen noch genetische Untersuchungen vor. Fehlt es demnach an ausreichenden Belegen für einen kausalen Zusammenhang zwischen Rassezugehörigkeit und Schadenseintritt und somit an der abstrakten Gefahr aufgrund der Rassezugehörigkeit, erlaubt das allgemeine Gefahrenabwehrrecht keine Maßnahmen des Verordnungsgebers, die allein an die Rassezugehörigkeit anknüpfen."

Ordnungsamtschef Jürgen Krause wies in seiner Eigenschaft als Leiter des Wittenberger Tierheims auf die Veranstaltung vom 1. Mai hin, bei der bereits die geltende Hundeverordnung als rechtswidrig bezeichnet worden sei und ein sinnvolles Hundegesetz gefordert worden war: "Auch der Tierschutz begrüßt dieses Urteil", sagt Jürgen Krause, "wir hoffen jetzt darauf, dass in einem Gesetzgebungsverfahren sinnvolle Regelungen entstehen, die einerseits die vernünftigen Hundehalter nicht diskriminiert, andererseits den Behörden und dem Tierschutz die rechtliche Handhabe gibt, gegen den Missbrauch von Tieren durch verantwortungslose Hundehalter vorzugehen."

Auch der Amtstierarzt Dr. Harald Kasan begrüßt das Urteil: "Wir Tierärzte haben die bisherigen rassebezogenen Regelungen immer kritisiert und darauf hingewiesen, dass etwaige Probleme nicht durch die Natur des Hundes entstehen, sondern durch das falsche Verhalten des Hundehalters."

Wesentlich zugeknöpfter zeigte sich der Ordnungsamtschef der Kreisverwaltung, Uwe Lesch. Der Mann, der am Schulverbot für die gutachterlich geprüfte Schulhündin "Ina vom Klotzberg" beteiligt war, will nun abwarten, was an weiteren Anweisungen vom Innenministerium kommt. Und das kann dauern.

Wer mag, kann die geprüfte Schulhündin Ina vom Klotzberg auch im Internet besuchen: Unter www.amstaff-ina.de ist sie seit Montag online.

Quelle: Wochenspiegel Wittenberg

Titel:Details zum Urteil von Sachsen-Anhalt
URL: 
Gruppe:Presse Info
Autor: 
Datum:20.12.02, 19:44


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