| 07.08.2011 | 09:13 Uhr In einer gemeinsamen Aktion haben die Veterinärämter der Stadt Pforzheim und des Enzkreises am Mittwoch einen Fall des unerlaubten Handels mit aus dem Ausland eingeführten Hunden aufgedeckt und die Tiere - Zwergspitzwelpen unterschiedlichen Alters - beschlagnahmt.
Die Familie, von der die Welpen über Kleinanzeigen im Internet angeboten wurden, hatte bereits vor einigen Monaten Kontakt mit dem städtischen Veterinärdienst. Von dort wurde ihr bereits unmissverständlich mitgeteilt, dass wer gewerbsmäßig mit Hunden handeln möchte, hierfür eine Erlaubnis des zuständigen Veterinäramtes benötigt. Wie Stadtveterinär Dr. Siegfried Rempfer berichtet, konnte eine solche Genehmigung bereits mangels geeigneter Räumlichkeiten nicht erteilt werden. Deshalb sei ihnen der Handel mit Hunden durch die Stadt Pforzheim auch ausdrücklich untersagt worden.
Dessen ungeachtet verlagerten die Betroffenen ihr unerlaubtes Gewerbe anschließend in ein abgelegenes Wochenendgrundstück im westlichen Enzkreis. Dort wurden bei einer Kontrolle durch das Veterinäramt und die Polizei insgesamt 13 junge Zwergspitz-Welpen aufgefunden. Sie waren allem Anschein nach erst vor kurzem aus dem Ausland eingeführt worden und warteten nun darauf, zu einem Stückpreis von rund 400 Euro über das Internet verkauft zu werden. Einige der jungen Hunde waren offensichtlich bereits im Alter von weniger als acht Wochen vom Muttertier getrennt worden. Für sich allein betrachtet stellt dies bereits einen gravierenden Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar.
Dr. Ulrich Dura, Leiter des Verbraucherschutz- und Veterinäramts des Enzkreises, zeigt sich erfreut: „Durch die reibungslose Zusammenarbeit mit den Kollegen der Stadt Pforzheim ist es gelungen, einen weitreichenden Tierschutzfall erfolgreich aufzuklären.“
Dr. Rempfer und Dr. Dura warnen jedoch ausdrücklich: „Der Handel mit Tieren im Internet nimmt in letzter Zeit immer mehr zu. Leider sind unter denjenigen, die dort Kleinanzeigen aufgeben, auch einige „schwarze Schafe“. Deshalb sollte jeder, der auf diesem Weg ein Tier erwerben will, sorgfältig darauf achten, ob es sich beim Verkäufer um einen Hobbyzüchter oder einen „gewerblichen“ Anbieter handelt.“ Letztere können ihre Zuverlässigkeit dadurch nachweisen, dass sie eine vom Veterinäramt erteilte Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz vorlegen. Fehlt eine solche und wird anhand des obligatorischen Heimtierausweises festgestellt, dass das Tier im Ausland geimpft wurde, dann ist nach Ansicht der Amtsveterinäre Vorsicht geboten. Sie empfehlen, sich im Zweifel an die Veterinärämter von Stadt oder Kreis zu wenden.
Die am Mittwoch beschlagnahmten Hunde warten nunmehr im Tierheim auf ihre Vermittlung – ihre ehemaligen Besitzer werden in Kürze wenig erfreuliche Post von den Behörden erhalten.
Quelle Enzkreis: « L I N K »
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