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Einfuhr von Tieren - Zoll warnt vor Verstößen

 
 

10.08.2011 | 08:29 Uhr

Dortmund. Zollbeamte stellen zur Reisezeit vermehrt Verstöße gegen Einfuhrbestimmungen fest, so auch am Flughafen Dortmund.

Gerade zur Reisezeit blüht der Handel mit Haustieren auf, da einige Urlauber Tiere aus dem Reiseland mitbringen. Am Flughafen in Dortmund beschlagnahmten die Zollbeamten in den vergangenen zwei Wochen drei Hunde, weil die erforderlichen Papiere nicht vorgelegt werden konnten. Die Kosten für die dreimonatige Quarantäne und den Bluttest der Tiere müssen die Reisenden tragen.

Aus diesem Grund weist das Hauptzollamt Dortmund auf die wichtigsten Bestimmungen hin:

Bei Reisen mit Haustieren innerhalb der EU müssen die Tiere gegen Tollwut geimpft und mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Einen EU-Heimtierausweis, in dem die Mikrochipnummer eingetragen ist, muss man ebenfalls dabei haben. Zusätzlich darf der Halter die aktuellen Impfpapiere nicht vergessen.

Bei Reisen in ein Drittland, in dem Tollwut vorkommt oder dessen Seuchenstatus unbekannt ist, z.B. Türkei, Ägypten, Marokko, Tunesien, Thailand oder Indien, verschärfen sich die Bedingungen: Dort muss vor der Ausreise ein Bluttest (Tollwutantikörpertest) in einem von der EU-Kommission zugelassenen Labor durchgeführt werden.

Wenn man ein Tier aus einem gefährdeten Drittland mitnimmt, muss man in dem jeweiligen Land ebenso vorab einen Bluttest durchführen lassen. Es gibt außerdem eine Wartefrist von drei Monaten bis zur Einreise, die man einhalten muss.

„Bei Tieren, welche die Einreisebestimmungen nicht erfüllen, muss damit gerechnet werden, dass die Tiere an der ersten Grenze der EU kostenpflichtig vom Amtstierarzt entweder ins Herkunftsland zurückgeschickt, für mehrere Monate in Quarantäne genommen oder gar die Tötung angeordnet werden kann“, so Uwe Jungesblut, Sprecher des Hauptzollamts Dortmund.

Bei Unsicherheit oder weiterführenden Fragen zur Einfuhr oder Wiedereinfuhr von Tieren kann kann man sich an die nächste Zolldienststelle oder den zuständigen Amtsveterinär wenden.

Herausgeber:
Hauptzollamt Dortmund
Kronenburgallee 7
44139 Dortmund

Kontakt:
Uwe Jungesblut
Tel.: 0231/9571-204
Fax: 0231/9571-199
E-Mail: presse-zoll(AT)hzado.bfinv.de

 

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