| 14.10.2012 | 09:02 Uhr TERMIN: Mittwoch, 17.10.2012, 14-19 Uhr
START: Berlin, Alexanderplatz, Eingang zum Fernsehturm
ZIEL: Paul-Löbe-Haus / Friedrich-Ebert-Platz
Die Änderungsentwurf des Tierschutzgesetzes darf in dieser Form nicht kommen, da:
1. Fehlen eines Sodomie-Verbotes 2. Tierrettung aus dem Ausland wird fast unmöglich gemacht, Politik auf dem Rücken gequälter Tiere. Seriöse Tierschützer werden diffamiert und mit kriminellen Welpenhändlern in einen Topf geworfen. (§11) In der Folge bedeutet das für viele Tiere in Zukunft den sicheren Tod. 3. Ferkelkastration mit Betäubung erst 2017 4. Tierversuchs-Einschränkung bleibt weit hinter EU-Tierversuchsrichtlinien zurück 5. Vollständiges Wildtierverbot im Zirkus fehlt, für Zootiere gar keine Verbesserung 6. Ausdrückliches Verbot von Qualzucht und Intensivtierhaltung fehlt 7. Das Recht zur Tierschutz-Verbandsklage fehlt im Gesetz
Anlass für den Termin ist die Anhörung zum Novellierungsentwurf im Agrarausschuss des Bundestages am selben Tag um 15 Uhr.
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