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Reisen mit Heimtieren in der EU - ONLINE-ANMELDUNG zum Dialog mit EP-Berichterstatter Dr. Horst Schnellhardt am Montag, 29. Oktober 2012 [UPDATE]

 
 

21.10.2012 | 12:52 Uhr

Reisen mit Heimtieren in der Europäischen Union

Derzeit diskutiert das Europäische Parlament den Kommissionsvorschlag für eine Verordnung über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken. Dr. Horst Schnellhardt (CDU), zuständiger Berichterstatter im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des Europäischen Parlaments wird im Rahmen der Veranstaltung "EP-Berichterstatter im Dialog" über den aktuellen Stand der Verhandlungen berichten und mit den Publikumsgästen diskutieren.

Datum: Montag, 29. Oktober 2012
Zeit: 10.30 - 11.30 Uhr
Ort: Informationsbüro des Europäischen Parlaments, Unter den Linden 78, 10117 Berlin

Seit 2003 ist die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken durch die Verordnung Nr. 998/2003 geregelt. Seitdem hat sich das Umfeld für die Verbringung von Heimtieren deutlich geändert. Mit der vorgeschlagenen Überarbeitung soll das Reisen mit Heimtieren innerhalb der Europäischen Union oder in Drittländer erleichtert werden. Für Bürger, die z.B. an Wettbewerben und Sportveranstaltungen mit ihren Heimtieren teilnehmen, hatten sich die bisherigen Regeln als hinderlich erwiesen.

Die Anzahl der mitgeführten Tiere soll zwar auf höchstens fünf begrenzt bleiben, um den illegalen Handel mit Heimtieren zu unterbinden, dennoch werden erhebliche Erleichterungen vorgeschlagen. Zudem werden die Vorschriften zum Ausstellen der Heimtierausweise überarbeitet, um den verantwortlichen Tierärzten und zuständigen Behörden eine größere Sicherheit in der Anwendung zu ermöglichen.

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe "EP-Berichterstatter im Dialog" wird Dr. Horst Schnellhardt seine Ideen für den Berichtsentwurf vorstellen und mit den Publikumsgästen diskutieren.

Teilnahmebedingungen:
Begrenztes Platzangebot! Teilnahme nur auf persönliche Einladung!
Nach Anmeldung und Bestätigung ist diese verbindlich.

ONLINE-ANMELDUNG bis Donnerstag, 25. Oktober 2012 hier
« L I N K »

Quelle: « L I N K »

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29.10.2012

Rückblick: Dialog mit EP-Berichterstatter Dr. Horst Schnellhardt am Montag, 29. Oktober 2012 - Reisen mit Heimtieren in der EU

Das Europäische Parlament diskutiert zurzeit über den Kommissionsvorschlag für eine Verordnung über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken. Der zuständige Berichterstatter im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des Europäischen Parlaments ist Dr. Horst Schnellhardt (CDU).

Am 29. Oktober 2012 traf Dr. Horst Schnellhardt zu diesem Thema in Berlin ein interessiertes Fachpublikum im Rahmen der Reihe "EP-Berichterstatter im Dialog". Dr. Horst Schnellhardt berichtete über den aktuellen Stand der Verhandlungen und diskutierte mit den Publikumsgästen.

Generell unterstützt der Berichterstatter den Vorschlag der Kommission. Er unterstreicht einige Grundsätze, auf die er sich in dem Bericht konzentriert. Der Entbürokratisierung des Bereichs schreibt Dr. Schnellhardt eine besondere Bedeutung zu. Er unterstreicht auch die Wichtigkeit der Kennzeichnung von Heimtieren durch Chips und berichtet, dass es im Parlament Diskussionen über die Form des Tierausweises gibt. Um mehr Rechtssicherheit zu garantieren, fordert er, die konkrete Bestimmung über die Form des Ausweises in der Verordnung vorzuschreiben.

Der Berichterstatter ging auch auf die Rolle einer gemeinsamen europäischen Datenbank, auf Fristen bei der Impfung und auf die Höchstzahl der Tiere bei Mitnahme ein. Generell unterstützt Dr. Schnellhardt die Begrenzung der Höchstzahl der Tiermitnahme auf fünf Tiere, fordert jedoch , dass bei einem Nachweis wie im Falle bestimmter Veranstaltungen oder Ausstellungen auch mehrere Tiere mitgenommen werden dürfen.

Aufbewahrungspflicht der Dokumente und die Informationspflicht der Mitgliedstaaten wurden von dem Berichterstatter auch im Einzelnen erwähnt. Im Veränderungsantrag schreibt das Parlament vor, dass die Dokumente mindestens drei Jahre aufbewahrt werden müssen. Dabei können die Mitgliedstaaten die Frist nach eigenem Recht noch verlängern.

Anschließend ging der Berichterstatter auf die Fragen aus dem Publikum ein. Über die Notwendigkeit und Möglichkeiten der klaren Trennung zwischen Tierschutzorganisationen und kriminellen Tierhändlern sowie über die Rechtslücken und Diskrepanz zwischen der möglichen Verordnung und dem freien Warenhandel wurde leidenschaftlich diskutiert.

Quelle: Europäisches Parlament Informationsbüro für Deutschland
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