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Finanzamt Schweinfurt entzieht dem Tierschutzverein Haßfurt Stadt und Land e. V. die Gemeinnützigkeit

 
 

15.12.2012 | 10:11 Uhr

Tierschutzverein Haßfurt Stadt und Land e. V. darf keine Spendenbescheide mehr ausstellen

Das Finanzamt Schweinfurt hat nach einer Meldung der Mainpost dem Tierschutzverein Haßfurt Stadt und Land e. V. Anfang November die Gemeinnützigkeit widerrufen. Die Folge: Der eingetragene Verein darf seitdem keine Spendenbescheide nach amtlichem Muster der Zuwendungsbestätigung mehr ausstellen, die von Finanzämtern als steuerwirksam anerkannt werden. Ein Verstoß dagegen wäre eine Straftat, ist beim Finanzamt zu erfahren. Gegebenenfalls müsste der Verein beziehungsweise der Vorstand für entgangene Steuern - nach § 10b Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG - haften.

Christian Licha, Vorsitzender des Tierschutzvereins, bestätigt auf Anfrage der Mainpost den Verlust der Gemeinnützigkeit. Der Verein habe keinen Einspruch dagegen erhoben. Damit ist die Entscheidung des Finanzamtes rechtswirksam. Laut Licha habe das Finanzamt Schweinfurt, das für die Vereine im Landkreis Haßberge zuständig ist, seinen Schritt damit begründet, dass es – vor Lichas Amtszeit – im Tierschutzverein „Versäumnisse bei der Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben gab“.

Auf der Internetseite des Tierschutzvereins Haßfurt war bis gestern kein Hinweis auf den Widerruf der Gemeinnützigkeit zu finden. Ob dem Registergericht Bamberg, wo der Verein eingetragen ist, die zu ändernde Vereinssatzung mitgeteilt wurde, scheint nach der Mainpost ebenfalls zweifelhaft.

Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat bereits vor Monaten Anklage gegen die Betreiber des im Juli 2011 vom Landratsamt zwangsgeschlossenen Haßfurter Tierheims wegen des Verdachts der Veruntreuung von Geld, sowie wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz, erhoben.

Der Tierschutzverein Haßfurt Stadt und Land e.V. war Ende November 2012 vor dem Verwaltungsgericht Würzburg mit seinem Versuch gescheitert, wieder die §11 Erlaubnis zum Halten von Tieren in einem Tierheim nach dem TierSchG zu erlangen. Das Gericht zeigte sich in dem Verfahren „erschüttert“ über die Zustände, die im Haßfurter Tierheim kurz vor der Schließung durch das Landratsamt geherrscht hatten und der Vorsitzende Richter bezeichnete die Missstände als „krass“.

Fundtierbetreuung offen

Seit Schließung des Haßfurter Tierheims betreut die Tierschutzinitiative (TI) Haßberge im Auftrag des Landratsamtes die Fundtiere im Haßbergkreis, bis ein Tierheim zur Verfügung steht. Das zuständige Veterinäramt am Landratsamt bestätigt die missliche Lage gegenüber der Mainpost, dass die Fundtierbetreuung ab Januar bislang nicht gesichert sei. Das Amt hofft auf eine mögliche kurzfristige Lösung, man habe „mehrere Liegenschaften“ im Auge.

Lesen Sie bitte weiter:

Quelle Mainpost vom 14.12.2012:
« L I N K »

 

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