Rechtsanwalt
Volker Stück
Liebigstr. 6
34125 Kassel
Volker Stück, Liebigstr. 6, 34125 Kassel Tel. 0561 - 874268
Staatsanwaltschaft
bei dem Landgericht Wiesbaden
Mainzer Str. 82 - 88
65175 WIESBADEN
18. März 2001
volker/chico/strafan/anzwies-doc.
Fax:
0611 - 792 - 223
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17-.00 Uhr)
Moc-Rosu 05631 - 58 14 32
Strafanzeige
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund mir vorliegender glaubhafter Informationen bitte ich Sie um Aufnahme staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen mit dem Ziel, ein Strafverfahren einzuleiten
gegen: 1.
Ordnungsamtsleiter der Stadt Hofheim, Herrn Wilkens
2. acht
namentlich nicht bekannte Polizeibeamte
wegen: allen rechtlichen Gründen,
insbesondere der vorsätzlichen Begehung von
-
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)
- Nötigung
(§ 240 StGB)
-
Freiheitsberaubung (§ 239 StGB)
-
Körperverletzung (§ 223 StGB), Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB)
-
Rechtsbeugung (§ 336 StGB).
hier: Vorgehen
gegen Frau Vera Moc-Rosu (63) am 27.02.2001 in Hofheim
Begründung:
Frau Vera Moc-Rosu, 63 Jahre, von zierlicher Gestalt, Alten- und Krankenpflegerin i.R., wohnhaft in Kantstr. 50, 65719 Hofheim, hat im September 99 einen aus dem Wurf des Hundes ihrer Nichte stammenden Mischlingshund (wahrscheinlich Dogo-Argentino + Labrador + Staffordshire-Mix) aus dem Tierheim Fechenheim übernommen, nachdem der Vorbesitzer das Tier aus persönlichen Gründen ins Tierheim verbracht hatte.
Dieser Hund mit Rufnamen „Paul“ hatte bei einem „Taskforce-Mann“, langjährigen Polizisten und anerkannten Sachverständigen, Herrn Andreas Georgi, Wichtegasse 2, 35647 Brandsoberndorf (Tel.: 06085 - 16 82) einen hervorragenden Wesenstest bestanden.
Am Dienstag, dem 27.02.2001, gegen 13.00 Uhr ging Frau Moc-Rosu mit einer Nachbarin, Frau Scholz, mit deren Hund (Dogge-Rottweiler-Mischling) ins benachbarte Feld spazieren. Auf diesem Feld begegneten die beiden Damen einer Frau mit einem freilaufenden Dackel, der sich extrem aggressiv gegen die beiden großen Hunde aufführte.
Frau Moc-Rosu hatte nach den ersten gegenseitigen „Dominanzbekundungen“ der beiden Rüden ihren Hund an die Leine genommen, man habe sich noch kurz nett mit der Dame unterhalten, und jeder sei dann seiner Wege gegangen. Von einer Beisserei oder ähnlichem sei nie etwas zu sehen gewesen, geschweige denn darüber gesprochen worden. (Zeugin - Frau Scholz).
Am Nachmittag unternahm dann Frau Moc-Rosu mit Ihrem Hund einen weiteren Spaziergang, jetzt mit Herrn Scholz, von dem sie ca. gegen 17.00 Uhr nach Hause zurückkehrten (Frau Moc-Rosu pflegt auf nachbarschaftlicher Basis den älteren Herrn Scholz / Vater von der vorbezeichneten Frau Scholz).
Zu diesem Zeitpunkt standen bereits zwei Polizisten vor der Tür von Frau Moc-Rosu, die sie informierten, daß eine Anzeige vorliege. Es habe angeblich einen Beissvorfall mit ihrem Hund gegeben. Frau Moc-Rosu wies dies zurück und bot Zeugen, Wesenstest, Versicherungsnachweis, Steuermarke an, was die Beamten ablehnten. Die Beamten bestanden auf einer Hausdurchsuchung, was Frau Moc-Rosu nach einer kurzen telefonischen Rechtsberatung ablehnte.
Die Beamten riefen daher Verstärkung und ca. gegen 20.30 Uhr waren insgesamt 8 Beamte und der Ordnungsamtsleiter der Stadt Hofheim, ein Herr Wilkens, anwesend.
Frau Moc-Rosu bot Herrn Wilkens noch einmal alle Unterlagen an und bot ihm ebenfalls an, daß er sich selbst von dem friedlichen und unverletzten Zustand des Hundes „Paul“ überzeugen könne, was dieser ablehnte. Auch er bestand auf einer Hausdurchsuchung durch seine Beamten und als dies Frau Moc-Rosu erneut ablehnte, „stürmte“ die Polizeieinheit die Wohnung. Ein richterlicher Durchsuchungsbeschluß wurde nach den mir vorliegenden Informationen nicht vorgelegt und war offensichtlich nicht vorhanden. Ebenso wenig lag eine „Gefahr im Verzug“ i.S.d. Art. 13 II GG vor. Somit liegt offenbar eine Verletzung des Art. 13 I GG vor (vgl. BVerfG vom 20.02.2001 - 2 BVR 1444/00 - unter www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen).
Als die Beamten den Hund „testen“ wollten, wollte die Hundehalterin dabei sein, was die Polizei aber ablehnte. Als Frau Moc-Rosu sich dann gegen den Willen der Polizeibeamten in ihr eigenes Wohnzimmer zu ihrem Hund begeben wollte, fesselten die Polizeibeamten die 63-jährige Frau mit Handschellen und trugen die sich nun wehrende aufgeregte Frau an Armen und Beinen die Treppe herunter und nahmen sie vorläufig fest (ohne sie über ihre Rechte aufzuklären). Hierbei erlitt die Frau nicht unerhebliche Verletzungen (Quetschungen, Prellungen an den Armen und Ellbogen (Ärztliches Attest liegt vor). Während des Herunterschleppens rief einer der Polizisten nach der Schilderung von Frau Moc-Rosu „Was, Sie wollen mich beißen? Da kriegen Sie gleich noch eins obendrauf“. Frau Moc-Rosu bestreitet diesen Vorwurf. Sie habe zu keinem Zeitpunkt einen Polizisten „beißen“ wollen.
Nach den Schilderungen der anwesenden Nachbarn führte sich die Polizei dabei auf wie ein Stasi-Kommando. Die aufgeregten Nachbarn, u.a Herr und Frau Peter und Ingrid Meurer, die sich für Frau Moc-Rosu einsetzen wollten, wurden mit Drohungen und Gebrüll in ihre Wohnungen „zurückbefohlen“, dem 80-jährigen Nachbarn Scholz, der alles fotografierte, wollte man die Kamera einziehen. Erst als er beteuerte, daß kein Film in der Kamera sei, ließ man von ihm ab, nicht ohne ihm vorher zu drohen, daß er mit massiven Schwierigkeiten zu rechnen habe, falls doch noch Bilder auftauchen würden.
Der Hund „Paul“, der sich - so selbst die eingesetzten Beamten - ungewöhnlich ruhig und friedlich verhielt und keinerlei Anstalten machte, seine Besitzerin oder seine Wohnung zu verteidigen - wurde dennoch sofort eingezogen und ins Tierheim verbracht. Frau Moc-Rosu erhielt mittlerweile eine Strafanzeige der Polizei wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB).
Als Frau Moc-Rosu mit ihrer Anwältin ein klärendes Gespräch mit dem Ordnungsamtsleiter führen wollte, verweigerte dieser die Herausgabe des Hundes mit dem Hinweis auf den noch fehlenden Sachkundenachweis der 63-Jährigen. Wenn sie die Sachkunde erbringe, werde er weiter darüber nachdenken. (Hinweis: Ohne den betreffenden Hund kann man keinen Sachkundenachweis machen, und ohne den Sachkundenachweis kann die Frau den Hund nicht bekommen - der „Hauptmann von Köpenick“ läßt grüßen !).
Frau Moc-Rosu steht für entsprechende Rückfragen gerne zur Verfügung unter der Tel-Nr.: 06192/ 287310.
Der Vollständigkeit halber ist an dieser Stelle noch zu erwähnen, daß es sich bei Frau Moc-Rosu nach den mir vorliegenden Informationen um eine gepflegte ältere Dame handelt, die bisher in ihrem Leben noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist. Die zuständige Polizeibehörde in Hofheim verweigerte jede Auskunft zu dem Vorfall.
Frau Moc-Rosu wußte nicht genau, was in ihrem Mischlingshund als Rasse „drinsteckt“. Beurteilung von Tierärzten und Sachverständigen, die zum Teil Monate auseinander lagen, differierten heftig. So meldete dann Frau Moc-Rosu ihren Hund als Mischlingshund an und absolvierte vorsorglich einen Wesenstest bei dem Sachverständigen Georgi, der auch die absolute Gutmütigkeit des Tieres bestätigte.
Sollten die von Ihnen von Amts wegen anzustellenden Ermittlungen den vorstehenden Sachverhalt bestätigen, so dürften die handelnden Amtsträger oben genannte Tatbestände verwirklicht haben und hierfür öffentlich anzuklagen sein. Rechtfertigungsgründe für ein derart unverhältnismäßiges und exzessives Einschreiten sind nicht ersichtlich. Auch die GefahrenabwehrVO gefährliche Hunde vom 15.08.00 (Hess. GVBl Teil I, S. 411 ff.) scheidet als Rechtfertigungsgrund aus.
Erinnert sein in diesem Zusammenhang an Herrn Staatsminister Volker Bouffier, der mehrfach die Öffentlichkeit zur Denunziation von Hundehaltern „verdächtiger Hunde“ aufgefordert hatte und gleichzeitig die Behörden angewiesen hatte, in Verdachtsfällen „gnadenlos“ durchzugreifen. Der Vorfall ist eine direkte Folge solcher Aufforderungen und Anweisungen und steht in keinem Verhältnis zu dem Gebot der Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Mittel !
Bitte bestätigen Sie mir kurzfristig den Eingang dieser Anzeige unter Mitteilung des Aktenzeichens und unterrichten mich über den Stand Ihrer Ermittlungen.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Stück
[Rechtsanwalt]
Kopie
an: RA Arbeits-/Infokreis „Kampfhund“, Hunde-IGs & Verbände
Anlage(n):
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