Volker Stück
Friedrich-Ebert-Str. 43
37287 Wehretal
Volker Stück,
Friedrich-Ebert-Str. 43, 37287 Wehretal Tel.
05651 - 4310
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht
Darmstadt
Mathildenplatz 13 - 14
64283 DARMSTADT
08. September 2000
volker/chico/anzeige/bruch-doc.
Fax: 06151 - 125 917
[Ihre Zeichen/Ihre Nachricht vom] [Unsere Zeichen/Unsere Nachricht vom] Telefon (Dienstl.)
bruch 05631 - 58 14 32
Strafanzeige
Sehr
geehrte Damen und Herrn,
ich
bitte um Aufnahme staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen mit dem Ziel der
Einleitung eines Strafverfahrens aus allen in Betracht kommenden Tatbeständen.
gegen: unbekannte
Polizeibeamte sowie Unbekannt
wegen: Verstoß
gegen TierschG vom 29.05.1998 (BGBl 1998, Teil I, S. 1106 ff.), Sachbeschädigung etc.
betr.: Tötung
von 4 Hunden am 04.12.00, 11.30 Uhr in Viernheim
Begründung:
Wie
ich erfahren habe, wurden am Montag, dem 04.12.00, ca. 11.30 Uhr, in Viernheim,
Industriegebiet, Am Wiesenweg, 4 Hunde von unbekannten Polizeibeamten
erschossen, besser hingerichtet. Bei den Hunden handelt es sich im einzelnen
um:
1. American Staffordshire Terrier Hündin „Laika“, 3 Jahre
alt
2. American Staffordshire-Pitbull Mix Rüden „Hogy“, 16
Monate
3. American Staffordshire Terrier Welpen „Sammy“, 5
Monate (mit Milchzähnen !)
4. American Staffordshire Terrier Welpen „Ronja“, 5
Monate (mit Milchzähnen !)
Halter
und Eigentümer der Hunde war der Transportkaufmann Herbert Bruch (51), wohnhaft
Luise-Aston-Str. 2, 68 510 Viernheim. Herr Bruch hält neben den vorgenannten
Hunden noch einen Schnauzer (14 Jahre) sowie diverse Zwergkatzen, mit denen
sich die getöteten Hunde auch verstanden.
Die
getöteten Hunde hatten den vorgeschriebenen Wesenstest nach der Hess.
GefahrenabwehrVO gefährliche Hunde vom 15.08.00 positiv bestanden, waren
kastriert und gechipt. Noch nie waren die Hunde auffällig und kamen Mensch oder
Tier durch sie zu Schaden oder auch auch nur in eine derartige Situation. Dies
können der den Test abnehmende Prüfer, der behandelnde Tierarzt und Familie
Bruch bestätigen.
Am
Montag, dem 04.12.00, brachte Herr Bruch die 4 Hunde gegen ca. 11.00 auf sein
Lagergrundstück im Industriegebiet Viernheim, Am Wiesenweg, wo sie mehr Auslauf
haben, als auf dem familiären Wohngrundstück. Dort sollten die Hunde bis zur Mittagszeit
bleiben. Das Grundstück ist mit einem soliden Maschendraht sicher und
ordnungsgemäß eingezäunt. Die Hunde hielten sich dort öfters auf und haben noch
nie einen Ausbruchversuch unternommen.
Um
ca. 13.45 Uhr erhielt die Familie Bruch die Nachricht, daß die 4 Hunde von der
Polizei um ca. 11.30 Uhr erschossen worden waren. Nach Polizeiangaben seien die
Hunde ausgebrochen und hätten einen Passanten angefallen, der die Polizei
benachrichtigt habe, die die aggressiven Hunde dann aus Gründen der
Gefahrenabwehr hätte erschießen müssen. Dies ist so nicht richtig.
Weder
Existenz noch Name und Anschrift des Passanten konnte oder wollte die Polizei
später gegenüber Herrn Bruch bestätigen und verwickelte sich diesbezüglich in
widersprüchliche Aussagen.
Der
Tatort stellte sich wie folgt dar: Der zuvor intakte Maschendrahtzaun war auf
einer Länge von ca. 2,20 m hochgezogen und zwar nach außen und oben, was darauf
schließen läßt, daß die Öffnung nicht auf die Hunde, sondern auf menschliche
Einwirkung von außen zurückzuführen ist. Hunde graben sich entweder unter ein
Einfriedung hindurch oder ziehen diese mit Pfoten und Zähnen nach innen. Der
Tatort befindet sich in einer Entfernung von ca. 0,5 km zur Bebauung.
Die
Hundekörper waren z.T. schrecklich zerschossen. Herr Bruch brachte die Körper
umgehend zur Leichenschau ins Gerichtsmedizinische Institut nach Heidelberg, wo
sie von Frau Dr. Sabine Stein begutachtet wurden. Es wird darum gebeten, ein
Gutachten Frau Dr. Steins erstellen zu lassen, falls dies nicht schon geschehen
ist. Weiter wird angeregt, die Körper - soweit noch vorhanden - umgehend
sicherzustellen und ausführlich untersuchen zu lassen, um Todesursache und
-zeitpunkt, Anzahl der Schüsse, Distanz und Richtung aus der sie abgegeben
wurden etc. zu klären. Ebenso wird darum gebeten, die vorhandenen Patronenhülsen
und Projektile sicherzustellen und mit den Waffen der betreffenden Polizeibeamten
ballistische Abgleiche ausführen zu lassen.
Dem
äußeren Anschein nach haben die Polizisten die Hunde, insbesondere die erst 5
Monate alten Welpen, von denen keine ernstzunehmende Gefahr ausgehen konnte,
als Objekt blinder Schießwut mißbraucht. Daß von einem 5 monatigen sog. „Kampfhund“-Welpen
keine anerkennenswerte Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung
ausgeht, wird jeder Sachverständige bestätigen können.
Hierzu
paßt auch das nachfolgende Verhalten. Nach Überwindung der ersten Trauer
beschwerte sich Herr Bruch bei der Polizei. Ein namentlich nicht bekannter
Polizeibeamter bezeichnete die Hunde als „räudige Köter“ und drohte Herrn Bruch
an, er solle ruhig sein, „sonst könne man ihn auch einsperren“. Vor dem
Hintergrund dieser Äußerungen erscheint es nicht angebracht, die örtliche
Polizei mit der Ermittlung des Sachverhalts zu betrauen, sondern diese zum
Ermittlungsobjekt zu machen.
Dubioserweise
meldete sich unmittelbar nach dem Vorfall die Bild-Zeitung bei Herrn Bruch und
ein Anwalt, den Herr Bruch zuvor nicht kannte, der aber offenbar von der
Bildzeitung informiert worden war, so daß sich die Frage stellt, ob das ganze
Geschehen nicht planmäßig inszeniert war.
Den
Vorfall wird Ihnen Familie Bruch bestätigen, die Ihnen als Zeuge gern zur
Verfügung steht.
Bitte
informieren Sie mich über den Stand der Ermittlungen und teilen Sie mir das
Aktenzeichen mit, unter dem das Verfahren geführt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Stück
Anlage(n): -