Volker Stück

Friedrich-Ebert-Str. 43

37287 Wehretal

Volker Stück, Friedrich-Ebert-Str. 43, 37287 Wehretal                                                           Tel. 05651 - 4310

 

 

Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht

Darmstadt

Mathildenplatz 13 - 14

 

64283 DARMSTADT

08. September 2000

volker/chico/anzeige/bruch-doc.

Fax:  06151 - 125 917

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                                               bruch                                      05631 - 58 14 32

 

Strafanzeige

 

 

Sehr geehrte Damen und Herrn,

 

ich bitte um Aufnahme staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen mit dem Ziel der Einleitung eines Strafverfahrens aus allen in Betracht kommenden Tatbeständen.

 

gegen:              unbekannte Polizeibeamte sowie Unbekannt

 

wegen:              Verstoß gegen TierschG vom 29.05.1998 (BGBl 1998, Teil I, S. 1106 ff.),                          Sachbeschädigung etc.

 

betr.:                Tötung von 4 Hunden am 04.12.00, 11.30 Uhr in Viernheim

 

 

Begründung:

 

Wie ich erfahren habe, wurden am Montag, dem 04.12.00, ca. 11.30 Uhr, in Viernheim, Industriegebiet, Am Wiesenweg, 4 Hunde von unbekannten Polizeibeamten erschossen, besser hingerichtet. Bei den Hunden handelt es sich im einzelnen um:

 

1.    American Staffordshire Terrier Hündin „Laika“, 3 Jahre alt

2.    American Staffordshire-Pitbull Mix Rüden „Hogy“, 16 Monate

3.    American Staffordshire Terrier Welpen „Sammy“, 5 Monate (mit Milchzähnen !)

4.    American Staffordshire Terrier Welpen „Ronja“, 5 Monate (mit Milchzähnen !)

 

Halter und Eigentümer der Hunde war der Transportkaufmann Herbert Bruch (51), wohnhaft Luise-Aston-Str. 2, 68 510 Viernheim. Herr Bruch hält neben den vorgenannten Hunden noch einen Schnauzer (14 Jahre) sowie diverse Zwergkatzen, mit denen sich die getöteten Hunde auch verstanden.

 

Die getöteten Hunde hatten den vorgeschriebenen Wesenstest nach der Hess. GefahrenabwehrVO gefährliche Hunde vom 15.08.00 positiv bestanden, waren kastriert und gechipt. Noch nie waren die Hunde auffällig und kamen Mensch oder Tier durch sie zu Schaden oder auch auch nur in eine derartige Situation. Dies können der den Test abnehmende Prüfer, der behandelnde Tierarzt und Familie Bruch bestätigen.

 

 

 

Am Montag, dem 04.12.00, brachte Herr Bruch die 4 Hunde gegen ca. 11.00 auf sein Lagergrundstück im Industriegebiet Viernheim, Am Wiesenweg, wo sie mehr Auslauf haben, als auf dem familiären Wohngrundstück. Dort sollten die Hunde bis zur Mittagszeit bleiben. Das Grundstück ist mit einem soliden Maschendraht sicher und ordnungsgemäß eingezäunt. Die Hunde hielten sich dort öfters auf und haben noch nie einen Ausbruchversuch unternommen.

 

Um ca. 13.45 Uhr erhielt die Familie Bruch die Nachricht, daß die 4 Hunde von der Polizei um ca. 11.30 Uhr erschossen worden waren. Nach Polizeiangaben seien die Hunde ausgebrochen und hätten einen Passanten angefallen, der die Polizei benachrichtigt habe, die die aggressiven Hunde dann aus Gründen der Gefahrenabwehr hätte erschießen müssen. Dies ist so nicht richtig.

 

Weder Existenz noch Name und Anschrift des Passanten konnte oder wollte die Polizei später gegenüber Herrn Bruch bestätigen und verwickelte sich diesbezüglich in widersprüchliche Aussagen.

 

Der Tatort stellte sich wie folgt dar: Der zuvor intakte Maschendrahtzaun war auf einer Länge von ca. 2,20 m hochgezogen und zwar nach außen und oben, was darauf schließen läßt, daß die Öffnung nicht auf die Hunde, sondern auf menschliche Einwirkung von außen zurückzuführen ist. Hunde graben sich entweder unter ein Einfriedung hindurch oder ziehen diese mit Pfoten und Zähnen nach innen. Der Tatort befindet sich in einer Entfernung von ca. 0,5 km zur Bebauung.

 

Die Hundekörper waren z.T. schrecklich zerschossen. Herr Bruch brachte die Körper umgehend zur Leichenschau ins Gerichtsmedizinische Institut nach Heidelberg, wo sie von Frau Dr. Sabine Stein begutachtet wurden. Es wird darum gebeten, ein Gutachten Frau Dr. Steins erstellen zu lassen, falls dies nicht schon geschehen ist. Weiter wird angeregt, die Körper - soweit noch vorhanden - umgehend sicherzustellen und ausführlich untersuchen zu lassen, um Todesursache und -zeitpunkt, Anzahl der Schüsse, Distanz und Richtung aus der sie abgegeben wurden etc. zu klären. Ebenso wird darum gebeten, die vorhandenen Patronenhülsen und Projektile sicherzustellen und mit den Waffen der betreffenden Polizeibeamten ballistische Abgleiche ausführen zu lassen.

 

Dem äußeren Anschein nach haben die Polizisten die Hunde, insbesondere die erst 5 Monate alten Welpen, von denen keine ernstzunehmende Gefahr ausgehen konnte, als Objekt blinder Schießwut mißbraucht. Daß von einem 5 monatigen sog. „Kampfhund“-Welpen keine anerkennenswerte Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgeht, wird jeder Sachverständige bestätigen können.

 

Hierzu paßt auch das nachfolgende Verhalten. Nach Überwindung der ersten Trauer beschwerte sich Herr Bruch bei der Polizei. Ein namentlich nicht bekannter Polizeibeamter bezeichnete die Hunde als „räudige Köter“ und drohte Herrn Bruch an, er solle ruhig sein, „sonst könne man ihn auch einsperren“. Vor dem Hintergrund dieser Äußerungen erscheint es nicht angebracht, die örtliche Polizei mit der Ermittlung des Sachverhalts zu betrauen, sondern diese zum Ermittlungsobjekt zu machen.

 

Dubioserweise meldete sich unmittelbar nach dem Vorfall die Bild-Zeitung bei Herrn Bruch und ein Anwalt, den Herr Bruch zuvor nicht kannte, der aber offenbar von der Bildzeitung informiert worden war, so daß sich die Frage stellt, ob das ganze Geschehen nicht planmäßig inszeniert war.

 

Den Vorfall wird Ihnen Familie Bruch bestätigen, die Ihnen als Zeuge gern zur Verfügung steht.

 

Bitte informieren Sie mich über den Stand der Ermittlungen und teilen Sie mir das Aktenzeichen mit, unter dem das Verfahren geführt wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

Volker Stück

 

Anlage(n):         -