P R E S S E E R K L Ä R U N G
Hamburger Hundeverordnung verfassungswidrig
Die Hamburger Hundeverordnung
ist in weiten Teilen verfassungswidrig. Dies hat ein Rechtsgutachten von
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit des Hamburger Rechtsanwaltsbüros
Günther/Heidel/Dr. Wollenteit/Hack ergeben. Das Rechtsgutachten ist im Auftrag
der Interessengemeinschaft verantwortungsbewußter Hundehalter erstellt worden,
die sich für eine grundsätzliche Überarbeitung der Hundeverordnung einsetzt.
Die Interessengemeinschaft unterstützt auch zwei Sammelklagen, mit denen die
Rechtsgültigkeit der Bestimmungen der Hamburger Hundeverordnung geklärt werden
soll.
Das Gutachten kommt u.a. zu
folgenden Ergebnissen:
1. Die Anknüpfung der Gefahrenvermutung an eine
Rasseliste verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz).
2. Die unwiderlegliche Gefahrenvermutung für drei der
inkriminierten Hunderassen verstößt gegen das Eigentumsgrundrecht (Art. 14 Abs.
1 Grundgesetz).
3. Der lebenslange Leinen- und Maulkorbzwang für drei
betroffene Hunderassen verstößt gegen geltendes Tierschutzrecht sowie den
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
Die Aussagen des
Rechtsgutachten haben Relevanz für alle Landeshundeverordnungen, die - wie in
Hamburg - die Gefährlichkeit von Hunden rassespezifisch definieren und an die
Rassezugehörigkeit bestimmte Rechtsfolgen knüpfen.
Das Gutachten unterstreicht
die Forderung der Interessengemeinschaft verantwortungsbewußter Hundehalter,
die sich dafür einsetzt, dass statt des Verbots bestimmter Rassen, konsequenter
beim Hundehalter angesetzt wird. Mensch und Hund müssen vor gewissenlosen
Hundehaltern geschützt werden, die ihre Hunde mißbrauchen oder aggressiv
machen.
Es ist nicht einzusehen, dass
aufgrund der Versäumnisse von Politik und Verwaltung nun einzelne Hunderassen
ausgerottet werden sollen und unbescholtene Bürger über Nacht kriminalisiert
werden - ohne jede Möglichkeit des Nachweises der Ungefährlichkeit ihrer Hunde
erbringen zu dürfen.
Vor dem Hintergrund der
zunehmenden Verunsicherung unter betroffenen Hundehaltern legt Rechtsanwalt Dr.
Wollenteit ein Merkblatt zum Rechtsschutz gegen die Hamburgische
Hundeverordnung vor.
Rechtsgutachten und Merkblatt
können bezogen werden über das
Rechtsanwaltsbüro Günther/Heidel/Wollenteit/Hack:
Mittelweg 150
20148 Hamburg
Tel.: 040-278494-0
Fax: 040-278494-99
eMail: post@rae-guenther.de