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GUTACHTEN: "Kastrationspflicht für Freigängerkatzen" von Rechtsanwalt Dr. Küttner Düsseldorf

 
 

06.01.2010 | 23:33 Uhr

(ZP) Obwohl in vielen Gemeinden in Deutschland bereits jedes Jahr oftmals mehrere 100 herrenlose, teilweise verwilderte Katzen, durch die jeweils ansässigen Tierschutzorganisationen und Tierheime kastriert werden, steigt die Anzahl der Katzen immer weiter an. Durch immer mehr Katzen werden die Tierheime durch als Fundtiere und halbverwilderter Jungtiere abgegebene herrenlose Katzen - oft auch ganze Würfe - besetzt, so dass weggelaufene Katzen nicht mehr aufgenommen und an den Besitzer zurückgegeben werden können.

Jede vermehrungsfähige Katze, die frei draußen laufen darf, wird sich früher oder später vermehren und kann 2 mal im Jahr jeweils 4 bis 6 Nachkommen zeugen. Diese Nachkommen können selbst ab dem Alter von 6 Monaten wieder neue Katzen zeugen.

Die Stadt Paderborn hat deswegen am 22. September 2008 als bisher einzige Stadt in Deutschland eine Verordnung erlassen, nach der alle Freigängerkatzen gekennzeichnet und kastriert sein müssen.

Frau Becker von der AGT Langenfeld hat dies zum Anlass genommen und Herrn Dr. Küttner aus Düsseldorf damit beauftragt, ein Gutachten anzufertigen, um die Streunerkatzen-Katzenkastrations-Problematik aus verwaltungsrechtlicher Sicht zu beleuchten. Herr Dr. Küttner gilt als ausgewiesener Verwaltungsexperte, der auch den Prozess vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zur §11-Problematik Pflegestellen (BVerwG 7 C 9.08) gewonnen hat.

GUTACHTEN
«Zu prüfen war, ob eine von einer Gemeinde zu erlassene Norm mit dem Inhalt, dass private Katzenhalterinnen und Katzenhalter, die ihrer Katze oder ihren Katzen Zugang ins Freie gewähren, diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Microchip kennzeichnen zu lassen haben, rechtmäßig ist. Gegenstand des Gutachtens war nicht, ob dies auch für Gewerbetreibende gelten kann, die gewerblich Katzen züchten.»

Download Gutachten:
« L I N K »

Dem Gutachten ist auch ein Musterschreiben beigefügt, welches an die jeweils zuständigen Gemeinderäte, Fraktionen, Bürgermeisterämter, aber auch an die zuständigen Aufsichtbehörden, versandt werden kann.

Die AGT haben diesen Antrag mittlerweile nun auch für die Stadt Düsseldorf gestellt. Weiterhin wurde ein erfolgreiches Gespräch mit dem Amt für Verbraucherschutz in Düsseldorf geführt. Herr Dr. Steinbüchel kam nach dem Gespräch zu dem Schluß, dass Handlungsbedarf besteht. Es bleibt zu hoffen, dass es vielen Tierschutzvereinen gelingt, ihre Städte und Gemeinden zu solchen Verordnungen zu bewegen. Das Gutachten von Dr. Küttner steht jedem Tierschutzverein zur freien Verfügung.

Homepage Aktionsgemeinschaft für Tiere e.V. (AGT)
« L I N K »

ZP (letzte Änderung: 07.01.2010 - 07:10 Uhr)

 

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