HINWEIS: Nur dt. Tierheime,
Tierschutzvereine-/Organisationen oder anerkannte Tierasyle können einen Hauptzugang erhalten, einzelne Privatpersonen oder Pflegestellen leider nicht. Anträge nur für einzelne Bereiche wie z.b. Flugpaten, Pflegestellen oder aber Tierschutzhelfer für die wichtigen Platzkontrollen sind u.a. aus Programm- und Softwaretechnischen Gründen nicht möglich, können somit auch nicht eingerichtet werden.
Antragsteller: Grundsätzlich werden nur Tierheime, Tierasyle und Tierschutzvereine mit Sitz in Deutschland aufgenommen. Antragsteller muß immer ein Vorstandsmitglied eines Vereins bzw. die Leitung eines Tierheims/Tierasyls sein. Andere Antragsteller, insbesondere normale Teamhelfer-/innen eines Vereins, können leider nicht berücksichtigt werden und derartige Anträge müssen aus rechtlichen Gründen wieder gelöscht werden.
Tierschutzorganisationen und Vereine mit einem Hauptsitz im Ausland können leider nicht mehr aufgenommen werden. Wegen der hohen Anzahl von Neuanträgen und die damit verbundenen sehr langen Warteliste (z.Zt. über 120 Vereine), haben wir uns dazu entschlossen, derzeit nur deutsche Tierheime oder Tierschutzvereine mit einem neuen Zugang zu unterstützen.
Die Tierschutzorganisationen muss aktuell mindestens 10 Tiere in der Vermittlung haben, da sich nach unserer Ansicht ein Zugang sonst in den allermeisten Fällen nicht lohnt. Bei ZERGporal können selbstverständlich auch Patentiere, aber auch z.Zt. nicht vermittelbare Tiere, vorgestellt werden. Die Vermittlungsanzeigen müssen immer zeitnah gepflegt werden.
Im Rahmen der Überprüfung der Zuverlässigkeit kann die Vorlage unterschiedlicher Unterlagen verlangt werden.
W I C H T I G: Tierschutzorganisationen, die nach Ansicht der Behörde auch gewerbsmäßig arbeiten, somit (auch) eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 8a und/oder Nr. 8b (vormals 3b) TierSchG (Handel mit Wirbeltieren) besitzen, oder (auch) als "gewerblicher Anbieter" bei einschlägig bekannten Tiermärkten seine Tiere anbieten und darüber verkaufen, werden von ZERGportal seit einiger Zeit nicht mehr mit einem Zugang unterstützt. Bitte stellen Sie in dem Fall keine Anfrage oder neuen Antrag. Oftmals sind solche Tieranzeigenmärkte ein Umschlagplatz für den illegalen Welpenhandel aus dem Ausland (Wühltischwelpen) und zumindest der seriöse Tierschutz sollte davon Abstand nehmen und nicht noch durch seine Inserate solche Verkaufsplattformen direkt oder indirekt unterstützen.
Der Antragsteller muss immer über eine eigene Homepage verfügen und dort auch seine Vermittlungstiere möglichst aktuell vorstellen. Tierschutzeinrichtungen, die lediglich über soziale Netzwerke wie Facebook vermitteln, werden derzeit ebenfalls nicht mehr mit einem Zugang unterstützt.
Stellen Sie bitte nur einen neuen
ANTRAG, wenn Ihre Tierschutzeinrichtung selber auch wirklich über eine
gültige §11-Genehmigung nach dem neuen dt. TierSchG (§ 11 Abs.1 Nr. 3 und/oder Nr. 5) verfügt und uns die benötigten UNTERLAGEN zur Überprüfung auch einreichen kann.
§11-Genehmigungen von Vereinen (e.V.) können nur anerkannt werden, wenn aus der Erlaubnis hervorgeht, dass der "Erlaubnisinhaber" der Verein ist. Bei eingetragenen Vereinen - als juristische Person - muss der Verein, vertreten durch den Vorstand, Träger der Erlaubnis sein (AVV-TierSchG Ziffer 12.1.6) und nicht eine natürliche Person, wie z.B. ein Vorstandsmitglied. Die zuständige Genehmigungsbehörde ist die am aktuellen Vereinssitz, in Ausnahmefällen auch vom Verwaltungssitz (u.a. Führen Tierbestandbuch, TRACES-Meldungen etc.).
Falls ein Verein seinen Vereinssitz wechselt, erlischt die alte §11-Erlaubnis, außer der Zuständigkeitsbezirk der Veterinärbehörde bleibt für den neuen Vereinssitz der selbe, was i.d.R sehr selten der Fall ist. Reichen Sie deswegen keine alte §11-Erlaubnis ein, da diese bei einem Vereinssitzwechsel keine Gültigkeit mehr hat.
Werden
Hunde oder Katzen aus dem Ausland nach Deutschland verbracht bzw. eingeführt oder
aber diese Tiere aus dem Ausland abgegeben oder vermittelt, benötigen wir den Nachweis
der Erlaubnis nach § 11 Abs.1 Nr. 5 des neuen Tierschutzgesetzes
(Stand 13.07.2013). Der Nachweis der neuen "Erlaubnis für die Vermittlung aus dem Ausland verbrachter Hunde oder Katzen" wird in dem Fall immer
benötigt, ansonsten erfolgt keine Freischaltung.
Weiterhin erwarten wir
die Einhaltung der bestehenden Gesetze und Verordnungen, insbesondere dem
Bundesdatenschutzgesetz, Telemediengesetz, Tierschutzgesetz, sowie Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung und Verordnung 1/2005 (EU) zum Schutz der Tiere beim Transport, ebenso die Verordnung (EG) Nr. 998/2003 und Richtlinie 92/65/EWG, soweit inkaftgetreten die neue Verordnung (EU) Nr. 576/2013 über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken (gültig ab 29. Dezember 2014) und die Richtlinie 2013/31/EU vom 12. Juni 2013 zur Änderung der Richtlinie 92/65/EWG hinsichtlich der tierseuchenrechtlichen Bedingungen für den Handel mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der Union und deren Einfuhr in die Union.
Anhand eines umfangreichen Kriterienkatalogs und der eingereichten Unterlagen werden alle Verein vor der Aufnahme überprüft.
Seit Anfang 2008 erhalten zertifizierte Tierschutzvereine exklusiv ein
Prüfsiegel von ZERGportal.
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Hauptzugang I - ANZEIGENVERWALTUNG
- DERZEIT LEIDER NICHT MEHR BUCHBAR (Stand 01.11.2019)
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Deutsche Tierheime erhalten immer einen kostenfreien gesponserten Zugang, wenn überwiegend dt. Tierheimtiere (Abgabe- und Fundtiere) vermittelt werden |
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komfortable Verwaltung aller eingestellten
Anzeigen über den internen Admin-Bereich |
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Anzeigendauer bis 12 Monate - Verlängerung ohne
Neueingabe möglich |
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automatisch generierter Patenschaftsantrag mit
SSL-Verschlüsselung für Ihre Nottiere
und Verwaltung sowie Controlling der gewonnenen Paten im Admin-Bereich. Durch die
Auswahlmöglichkeit von sieben unterschiedlichen Patenschaftsarten
(Tierpatenschaft, Vermittlungspatenschaft, Kastrationspatenschaften / OP-Patenschaft, Paketpatenschaft, Futterpatenschaft und Vereinsspende)
und einfache Handhabung ist das ZERG-Patenschaftsprogramm seit Mitte 2006
für die angeschlossenen Tierschutzvereine zu einem außergewöhnlichen Erfolg
geworden. Monatlich erzielen selbst kleiner Vereine innerhalb kurzer Zeit
150 - 500 Euro an regelmäßigen Einnahmen für Ihre Nottiere. Größere
Tierschutzorganisationen erzielen bis zu 2.500 Euro an monatlichen Einnahmen
über unser Patenschaftsprogramm.
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Thumbnail-Galerie mit bis zu 8 Bildern |
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Videoanzeigen mit Livestream, Einbindung von
youtube-Videos |
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Steckbrief zun Speichern und Drucken aller Vermittlungsanzeigen |
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eCard und eBook bei allen Anzeigen |
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kostenlos bis zu 10 zusätzliche ADMIN-Zugänge als Unterzugang für Ihre Helfer-/innen zur
gemeinsamen Verwaltung der Anzeigen |
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Interessentenverwaltungssystem aller
Kontaktanfragen inklusiv Controlling im Admin-Bereich |
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Schieben-Funktion - mit einem Klick können Ihre
Notfälle oder schwer vermittelbare Tiere jederzeit "gesponsert" werden
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Happy End Verwaltung - Sie können jederzeit z.B.
Rückläufer wieder zurückholen |
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Fotogalerie Ihrer eingestellten Tiere im
öffentlichen Bereich |
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Flugpatengesuch in der Detailansicht bei jeder Anzeige im
öffentlichen Bereich |
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kostenlose und in der Anzahl unbegrenzte Exklusiv-Gedenksteine im virtuellen Tierhimmel mit 1.100 Kerzeneinträge |
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dynamisches Content-Panel Ihrer eingestellten Hunde für die eigene Homepage |
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eigene RSS-Feeds der Hunde oder Katzen für jeden Verein |
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(OPTIONAL) Designtemplates als CMS-System - nie wieder selber die HP pflegen. Ihre Anzeigen werden dynamisch
in Echtzeit generiert, und erscheinen nach Ihren Vorgaben, in Ihrem persönlichen Design, auf der eigenen Homepage
- Beispiele: »Helfende Hände e.V.
»Tierhilfe Fuerteventura |
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Als weiterer Service bietet ZERGportal optional komfortable
Schnittstellen für Joomla! und WordPress an, worüber die vorgestellten Tiere automatisch auch auf der eigenen Vereinshomepage präsentiert werden. Somit können die HelferInnen und Webmaster die vielen vielen Arbeitsstunden für die Vorstellung der Tiere und Pflege der Anzeigen einsparen, der Verein spart zudem die Hostinggebühren ein. Die Neuvorstellung und Aktualisierung der Anzeigen inkl. Schiebenfunktion erfolgt vollkommen automatisch über die ZERG®-APIs. |
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(OPTIONAL) Schnittstelle Joomla!
(Datenbankanbindung Hunde in Not und Happy Ends) »A.C.E. - Animal Compassion Europe - Tiere in Not e.V. |
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(OPTIONAL) Schnittstelle WordPress
(Datenbankanbindung Hunde in Not und Happy Ends) »Hundepfoten in Not e.V. |
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CONTENT-NETZWERK - Ihre Anzeigen erscheinen
automatisch auf über 750 Partner- und Contentseiten im WWW. Wir arbeitet hierbei schon über 10 Jahren
homepageübergreifend mit Designtemplates. Beispiele:
»Mischlinge-in-Not
»Couch-gesucht
»Hundevermittlung.info
»Setter-in-Not
»TIEREvermittlung
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Newsletter Service an über 1.950 Tierfreunde |
Hauptzugang II - ANZEIGENVERWALTUNG INKL. ALLER MEHRWERT-/TIERSCHUTZDATENBANKEN
- NUTZUNGSGEBÜHR 15,00 im Monat
(Stand 01.01.2016) Falls Sie als Tierschutzverein, Tierschutzorganisation oder
Tierasyl Ihre Tiere bei ZERGportal vorstellen, können Sie neben der Anzeigenverwaltung zusätzlich einen ADMIN-Zugang für die "Mehrwert-/Tierschutzdatenbanken" beantragen.
Deutsche Tierheime erhalten immer einen kostenfreien gesponserten Hauptzugang II, wenn überwiegend dt. Tierheimtiere (Abgabe- und Fundtiere) vermittelt werden
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Pflegestellenliste |
3350 Angebote
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Tierschutzhelferliste für Vor- und Nachkontrollen |
1184 Einträge
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Patenschaftsverwaltung |
4273 Einträge
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Flugpatendatenbank und Verwaltung |
19 Angebote
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▪ Tiernotruf Datenbank |
243 Einträge
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▪ Tiersuchmeldungen |
0 Einträge
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A N T R A G H A U P T Z U G A N G
Registrierung für Tierheime, Tierschutzvereine und
Tierasyle (keine Pflegestellen) |
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Wegen der neuen EU-DSGVO muß das bisherige Registrieungsformular angepasst werden. Schreiben Sie uns solange eine EMail falls Ihre Tierschutzorganisation einen Zugang wünscht.
Füllen Sie bitte dieses Anmeldeformular mit Ihren Adressdaten, Ansprechpartner mit Festnetzrufnummer sowie Ihre
gewünschten Anmeldedaten aus. Insbesondere müssen Sie die
Nutzungsgebühr für den Hauptzugang bestätigen und die Angabe zur Zahlungs- und Überweisungsart angeben, ansonsten ist Ihr Antrag ungültig!
Bitte verwenden Sie bei den Zugangsdaten (Anmeldenamen und Kennwort) keine Leerzeichen und auch keine dt. Umlaute. Das Kennwort muß mindestens 8 Zeichen lang und aus einer Kombination aus Groß- und Kleinbuchstaben mit Zahlen bestehen, damit es nicht so leicht zu erraten ist.
Auswahl der Zugänge und Datenbanken:
Möchten Sie lediglich den kleinen Zugang zur Anzeigenverwaltung, so wählen Sie beim Antrag "Zugang Anzeigenverwaltung" mit "Ja". Zusätzlich muss unter ADMIN1 und/oder ADMIN2 der/die gewünschte(n) Zugäng(e) mit ausgewählt werden und "Zugang Mehrwertdatenbanken" mit "Nein".
Benötigen Sie den großen Zugang so wählen Sie zustätzlich zur Auswahl der Anzeigenverwaltung beim Antrag "Zugang Mehrwertdatenbanken" mit "Ja". Unter ADMIN3 bis ADMIN7 müssen dann die gewünschten Mehrwert- und Tierschutzdatenbanken mit auswählt werden. Achten Sie bitte darauf, dass bei der Auswahl alles vollständig ausgewählt wurde.
HINWEIS Nutzungsgebühr: Wir erheben als Kostenbeteiligung eine monatliche Nutzungsgebühr in Höhe von 12,50 Euro für die Anzeigenverwaltung und 7,50 Euro für die Mehrwert-/Tierschutzdatenbanken. Der Gesamtzugang kostet somit 20,00 Euro im Monat (Stand 01.01.2016).
Die Nutzungsgebühr deckt z.Zt. nicht einmal mehr 30% der anfallenden Kosten für ZERGportal; 15-20 % werden durch Werbeeinnahmen gedeckt, der Rest wird von uns privat finanziert. Dies ist mittlerweile jeden Monat ein 4-stelliger Euro-Betrag. Aus diesem Grunde kann es zu einer längeren Wartezeit kommen, durchaus mehrere Monate, in der letzten Zeit leider nicht selten auch weit über ein Jahr, bis wir einen neuen Hauptzugang nach positiver Überprüfung überhaupt freischalten können. Falls Sie unsere Nutzungsgebühren nicht akzeptieren, wird der Antrag nicht bearbeitet.
Gesponserter Zugang: ZERGportal bietet für dt. Tierheime und Tierschutzvereine auch einen gesponserten Zugang an. Eine Voraussetzung ist, dass überwiegend schwer vermittelbare Tiere und/oder Gnadenbrothunde in Deutschland betreut werden, oder aber der Schwerpunk auf die Betreuung und Vermittlung von Listenhunde (SoKas) liegt. Dazu bietet ZERGportal z.b. auch ein spezielles Patenschaftsprogramm an und natürlich können und sollten diese Tiere bei ZERGportal dann auch vorgestellt werden. Deutsche Tierheime erhalten immer einen kostenfreien Zugang, wenn überwiegend dt. Tierheimtiere vermittelt werden. Sprechen Sie uns einfach für einen gesponserten Zugang an.
Kündigungsbedingungen:
Wenn Sie Ihren Zugang nicht mehr länger möchten, reichen Sie uns eine
schriftliche Kündigung per E-Mail, Post oder Fax ein. Der ADMIN-Zugang ist
jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar.
Kostenlose Unterzugänge für TeamhelferInnen:
Wenn Sie weitere Unterzugänge für Ihren schon registrieren Tierschutzverein
beantragen wollen, nutzen Sie bitte nicht dieses Anmeldeformular. Loggen
Sie sich dazu in Ihren ADMIN-Zugang für den Hauptzugang ein. Unter
"Nutzerverwaltung" finden Sie ein Antragsformular, worüber Sie dann selber weitere
kostenlose Unterzugänge für Ihre Helfer/Innen einrichten lassen können. Dabei haben Sie auch die Möglichkeit individuelle Rechteeinschränkungen für den jeweiligen Zugang mit einrichten zu lassen.
Genehmigungsverfahren Hauptzugang:
Bitte geben Sie unbedingt die genaue Organisation/Verein (inkl. Ansprechpartner, Festnetzrufnummer)
an für die Sie tätig sind, damit wir evtl. Rücksprache halten können.
Folgende Unterlagen werden nach Antragsstellung zur Überprüfung komplett von Ihnen benötigt:
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Retourmail als Bestätigung des Antrages und Einwilligung nach § 4a Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) innnerhalb von 24 Stunden. Antragsteller muß immer ein Vorstandsmitglied eines Vereins bzw. kann auch die Leitung eines Tierheims sein. Andere Antragsteller können leider nicht berücksichtigt werden und solche Anträge werden aus rechtlichen Gründen sofort wieder gelöscht.
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§11-Genehmigung nach Abs.1 Nr. 3 und/oder Nr. 5 neues TierSchG (Stand 13.07.2013)
der
zuständigen Veterinärbehörde am Vereinssitz/Geschäftstelle oder Wohnsitz (nicht
die §11-Sachkunde)
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Registernummer nach §4 Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung oder TRACES-Nummer
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Auszug Vereinsregister
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Nachweis der Gemeinnützigkeit
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Kopie Fragebogen bzw. Bewerberbogen oder Link zum Onlineformular mit einer gültigen Datenschutzerklärung (schriftl. Einwilligung nach § 4 Abs. 1 BDSG)
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schriftliche Bestätigung des oder der für das Tierheim bzw. für die Tierschutzorganisation verantwortlich Handelnden, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung für einen Zugang bei ZERGportal gegen ihn bzw. der Tierschutzeinrichtung weder ein Straf- noch ein Bußgeldverfahren anhängig ist oder während der letzten fünf Jahre anhängig war
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schriftlicher Nachweis, dass die Vermittlungs- bzw. Schutzgebühr für kastierte Hunde maximal 450 Euro (inkl. Kostenbeteiligung Transport) beträgt, für kastierte Katzen max. 250 Euro, unkastrierte Hunde max. 400 Euro und Katzen 200 Euro. Die maximale Schutzgebühr gilt ohne Ausnahme auch für Rassehunde und Rassekatzen
-
Nachweis gesetzeskonformes Impressum nach TMG (Vereins- oder Organisationsnamen, komplette Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon / Fax, Vertretungsberechtigte Personen,
Vereinsregister-Nr., Ust.-ID oder Steuernummer, Aufsichtsbehörde
(Veterinäramt), Datenschutzerklärung inkl. Weitergabe von Daten nach § 4 Abs. 1
BDSG, Datenschutzerklärung für Facebook, Google, Twitter (falls
erforderlich) Gem § 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG müssen in einem Impressum einer Internetseite auch Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde vorhanden sein, wenn die über die Internetseite angebotenen Tätigkeiten einer behördlichen Zulassung bedürfen (z.b. erlaubnispflichtige Tätigkeit nach §11 Abs. 1 Nr. 5 oder Nr. 3 TierSchG).
Hilfe: Impressum-Generator
-
Nachweis einer deutschen Kontoverbindung der verantwortlichen Betriebsstätte in Deutschland (mit §11-Erlaubnis TierSchG) für Tierschutzvereine aus EU-Länder oder gelistete Drittländer - (Ausnahme: kostenfreien gesponserten Zugang für deutsche Tierheime)
-
Wurde beim Antrag lediglich eine Handynummer vom verantwortlich
Handelnden hinterlegt, benötigen wir zusätzlich vom Antragsteller eine
beidseitigen Personalausweiskopie. Das Bild sowie persönliche Daten wie Augenfarbe, Größe
etc. können selbstverständlich geschwärzt werden
-
Einsendung der ausgefüllten Verpflichtungserklärung zum Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG (Link zur PDF wird nach Antragstellung per Mail mitgeteilt)
Die
geforderten Nachweise, Verträge und
Bescheide müssen uns nach Antragstellung unaufgefordert und komplett per Kopie eingesandt werden.
Kopien senden Sie bitte an unsere Postanschrift. Natürlich können Sie uns auch Ihre eingescannten Unterlagen per Email
zusenden, bitte dann aber in einem Mail mit den gesamten Unterlagen.
Die eingereichten Unterlagen werden nur kurzzeitig (i.d.R. für wenige Tage) von ZERGportal aufbewahrt und nach erfolgter Überprüfung sowie im Hinblick auf das BDSG dann direkt wieder gelöscht. Das Löschen der Unterlagen geschieht auch immer vor der Genehmigung bzw. Anlehnung eines Zugangs.
Seit Anfang 2008 erhalten zertifizierte Tierschutzvereine exklusiv ein Prüfsiegel von ZERGportal. Das erteilte Prüfzertifikat ist ein besonderes Prädikat und erscheint bei den Vermittlungsanzeigen neben den Kontaktdaten.
ZERGportal kann weiterhin nur eine begrenzte Anzahl von Tierschutzvereine und Tierasyle mit einem Zugang unterstützen. Soweit es uns finanziell und von der Kapazität her möglich ist, wird ein Zugang freigeschaltet. Wir weisen noch einmal deutlich darauf hin, dass es durchaus mehrere Monate, in der letzten Zeit leider nicht selten auch weit über ein Jahr, bis wir einen neuen Hauptzugang nach positiver Überprüfung überhaupt freischalten können. Bei Rückfragen nehmen Sie bitte nach Möglichkeit telefonisch mit uns Kontakt auf. Wir legen großen Wert auf Transparenz und deswegen werden anonyme Anfragen, wozu u. E. auch Telefonate mit Rufunterdrückung gehören, nicht entgegengenommen bzw. beantwortet.
Nicht vollständig ausgefüllte Anträge werden nicht bearbeitet.
Sie erhalten nach Antragstellung direkt ein Antwortmail von ZERGportal. Schauen Sie zeitnah in Ihrem Email-Postfach, möglicherweise ist unser Mail bei Ihrem Provider auch im SPAM-Ordner gelandet.
Bitte senden Sie unbedingt dieses Mail als Bestätigung Ihres Antrags für einen Zugang sowie Ihrer Einwilligung zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 4a BDSG) innerhalb 24 Stunden zurück, ansonsten müssen wir aus rechtlichen Gründen leider alle Daten wieder löschen lassen.
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monatliche Spenden |
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TierSchG - Sind Sie sachkundig? Lehrbuch Tierfachkraft
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