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Niedersachsen führt Hundeführerschein und Chippflicht ein [UPDATE]

 
 

26.05.2011 | 08:32 Uhr

HANNOVER. Auf Hundebesitzer in Niedersachsen kommen weitreichende Veränderungen zu. Der Niedersächsische Landtag hat am Mittwoch die Neufassung des Niedersächsischen Hundegesetzes (NHundG) verabschiedet. Das Gesetz tritt am 1. Juli 2011 in Kraft. Abweichend davon tritt das Sachkundeerfordernis, die Mitteilungspflichten gegenüber dem noch einzurichtenden Register und die Zulässigkeit der Verwendung von Steuerdaten durch die Gemeinden am 01. Juli 2013 in Kraft.

Mit der Neufassung wird das bisherige Hundegesetz, das Regelungen für den Fall enthielt, dass ein Hund im Einzelfall als gefährlich in Erscheinung trat, abgelöst. Die Neufassung enthält nun � aufbauend auf den bisherigen Regelungen � unter anderem die Verpflichtung, dass jede Person, die in Niedersachsen einen Hund hält, zukünftig sachkundig sein muss.

Sachkundenachweis für jeden Hundehalter
Ein Bestandteil des Hundegesetzes ist die Sachkundeerfordernis, für die eine Übergangszeit von zwei Jahren vorgesehen ist. Hundehalter müssen die Sachkundeerfordernis also am 1. Juli 2013 nachweisen können. Personen, die nachweislich innerhalb der vergangenen zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten haben, gelten als sachkundig und brauchen die Prüfung nicht ablegen. Ebenso als sachkundig gelten bestimmte Personenkreise wie Tierärzte, für die Betreuung von Diensthunden verantwortliche Personen oder solche, die einen Blindenführhund halten. Wer eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a oder b des Tierschutzgesetzes zum gewerbsmäßigen Züchten oder Halten von Hunden oder zum gewerbsmäßigen Handel mit Hunden besitzt, gilt ebenfalls als sachkundig.

Haftpflichtversicherung
Neu ist auch die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für alle Hunde ab einem Alter von sechs Monaten. Personenschäden müssen mit mindestens 500.000 Euro, Sachschäden mit mindestens 250.000 Euro versichert sein. Für den Abschluss der Haftpflichtversicherung und die Chippung der Hunde gelten keine Übergangsregelungen, beides muss also so schnell wie möglich erfolgt sein.

Verpflichtendes Chippen
Schließlich sieht das neue niedersächsische Hundegesetz auch die Pflicht zur Kennzeichnung (Chippen) aller Hunde ab einem Alter von sechs Monaten vor. Über diesen Chip ist ein Hund (und auch der Halter) eindeutig zu identifizieren. Das hilft natürlich auch, wenn der Hund einmal vermisst sein sollte.

Zentralregister
Innerhalb von zwei Jahren wird für Niedersachsen ein zentrales Register eingeführt, in dem Angaben zur Hunde haltenden Person und zum Hund erfasst werden, die der Hundehalter zu machen hat. Für die Meldung im noch im Aufbau befindlichen Zentralregister werden Verwaltungsgebühren fällig. Es ist vorgesehen, mit der Führung des zentralen Registers eine sog. juristische Person des Privatrechts zu beauftragen.

�Gefährliche� Hunde
Die in Bezug auf gefährliche Hunde bestehende Zuständigkeit der Landkreise/kreisfreien Städte bleibt unverändert. Im Übrigen nehmen die Gemeinden nach einer gewissen Frist künftig anlassbezogen Überwachungsaufgaben nach dem Gesetz wahr.

Strafen bei Verstößen
Wer gegen die neuen gesetzlichen Bestimmungen verstößt, begeht laut Gesetz eine Ordnungswidrigkeit. Die kann allerdings mit einer �Geldbuße bis zu 10.000 Euro� geahndet werden.

Welche Kosten kommen auf den Hundehalter zu?
Die Kosten sind: einmalig rund 50 Euro für das Chippen durch den Tierarzt, 50 � 150 Euro jährlich für den Abschluss der Haftpflichtversicherung, ca. 200 Euro für den Sachkundenachweis sowie eine Gebühr für Meldungen an das Register.

Gegen das Gesetz stimmte nur die Linke-Fraktion, die ein Verbot besonders aggressiver Hunderassen verlangte. CDU, SPD, Grüne und FDP votierten dagegen für den Gesetzesvorschlag der Landesregierung. Landwirtschaftsminister Gert Lindemann (CDU) lehnte die Forderung der Linke nach einem Verbot bestimmter Rassen ab. Nach Angaben des Agrarministeriums gibt es in Niedersachsen rund 400 000 Hunde.


Fragen und Antworten zum neuen Hundegesetz Niedersachsen
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Gesetzentwurf: NHundG (pdf)
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Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung
« L I N K »

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20.06.2011 | 19:58 Uhr

Hundegesetz tritt am 1. Juli 2011 in Kraft
Hundehalter müssen ihre Tiere chippen und versichern lassen

Hannover. Vor rund einem Monat ist das neue Hundegesetz vom Landtag verabschiedet worden. „Das neue Gesetz soll den Tierschutz stärken und dazu beitragen, Beißvorfälle in Zukunft zu vermeiden", so Minister Gert Lindemann.

Ab dem 1. Juli 2011 müssen Hunde in Niedersachsen gechippt und haftpflichtversichert sein. Es ist davon auszugehen, dass das Gros der Hunde in Niedersachsen bereits gechippt und haftpflichtversichert ist.

Minister Lindemann: „Eine Haftpflichtversicherung ist für viele Hundehalter bereits jetzt selbstverständlich, auch das Chippen durch den Tierarzt ist gängige Praxis." So werden nicht nur Hunde, sondern beispielsweise auch Pferde und Schafe auf diese Weise gekennzeichnet. Sowohl beim Abschluss einer Versicherung als auch bei der Chippung handelt es sich also um langjährig erprobte Vorgehensweisen, die schnell und einfach umzusetzen sind.

Die Neuregelung zur Sachkunde von Hundehalterinnen und -haltern und zur Registrierung gechippter Hunde tritt erst in zwei Jahren, ab dem 1. Juli 2013, in Kraft.

In Bezug auf die bisherigen Regelungen für gefährliche Hunde hat sich weitestgehend nichts geändert. Hier bleibt es bei der Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte.
Im Rahmen der Gesetzgebung sind überwiegende Neuregelungen nicht wie ursprünglich vorgesehen den Landkreisen und kreisfreien Städten, sondern wegen des Sachzusammenhangs mit dem Ordnungsrecht und der Hundesteuer auf gemeindliche Ebene verlagert worden.

Zu den neuen Aufgaben der Gemeinden gehört insbesondere die Überwachung der Einhaltung der Pflicht zum Chippen, zur Haftpflichtversicherung und zur vorhandenen Sachkunde.

Am morgigen Dienstag, 21. Juni, findet auf Einladung des Landwirtschaftsministeriums ein Abstimmungsgespräch mit Vertretern der für das Gesetz zuständigen Behörden, nämlich den Gemeinden und Kreisen, statt. Dabei sollen als Hilfestellung für die zuständigen Behörden ggf. noch notwendige Konkretisierungen und Hinweise zum Gesetz in Form von Durchführungsbestimmungen erarbeitet werden.

Das vollständige Gesetz kann auf der Internetseite des Landwirtschaftsministeriums heruntergeladen werden unter www.ml.niedersachsen.de. Hier findet man auch einen „Frage&Antwort"-Katalog mit allen Informationen zum Hundegesetz auf einen Blick.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung
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Gesetz zur Neufassung des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden und zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes
vom 26. Mai 2011 --- Zum Gesetz [PDF, 54KB]
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