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„Gnadenhof“ Dörrieloh: OVG bestätigt erneut das Vorgehen des Landkreises Diepholz

 
 

12.10.2012 | 15:46 Uhr

Antrag auf Zulassung der Berufung gegen Hundehaltungsverbot wird abgelehnt

Bereits am 21. August diesen Jahres hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg den Antrag der Betreiberin eines „Gnadenhofs" in Dörrieloh (Gemeinde Varrel, Landkreis Diepholz) auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover - 11. Kammer- vom 28. September 2011 abgelehnt.
Zugleich bestätigte das Gericht damit auch die Anordnungen des Diepholzer Veterinäramtes.

In dem angefochtenen Urteil hatte das Verwaltungsgericht unter anderem eine Klage gegen die Anordnung des Veterinäramtes vom Dezember 2010 abgewiesen, in der dieses der Betreiberin das Halten und Betreuen von Hunden auf Dauer untersagt hatte.

Die Betreiberin trug vor dem OVG ihre Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils vor und nannte das absolute Verbot, Hunde halten und betreuen zu dürfen, unverhältnismäßig.

Das OVG bestätigte jetzt, dass die Betreiberin hinreichend Gelegenheit gehabt hätte, ihren Pflichten zur tiergerechten Haltung und Betreuung der ihrer Obhut befindlichen Tiere nachzukommen. Dabei wertete es „die bloße Ankündigung eines künftigen Wohlverhaltens unter dem Druck eines angekündigten Tierhaltungsverbotes aufgrund der über einen langen Zeitraum gezeigten Uneinsichtigkeit" als nicht geeignet, die Einschätzung des Veterinäramtes zu erschüttern.

Landrat Cord Bockhop und Erster Kreisrat Wolfram van Lessen zeigten sich mit der Entscheidung des Gerichts sehr zufrieden und äußerten die Hoffnung, dass nun auch die restlichen anhängigen Verfahren schnell entschieden würden.

Quelle: Pressemeldung Landkreis Diepholz vom 11.10.2012
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Amtsgericht Sulingen: Freiheitsstrafen auf Bewährung und Auflagen für Ehepaar B. aus Dörrieloh

Ein Jahr Freiheitsstrafe für Karlheinz B. und ein Jahr und acht Monate für Ehefrau Barbara, beides ausgesetzt auf fünf Jahre zur Bewährung. Das Ehepaar, das des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angeklagt war, hat auch ein fünf Jahre geltendes Halteverbot für Hunde und Katzen auferlegt bekommen.

Lesen Sie bitte weiter ...

Quelle: Kreiszeitung.de
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