| 17.09.2014 | 14:55 Uhr Der als "Hundeflüsterer" international bekannte Cesar Millan benötigt für die Sequenzen mit fremden Hunden von Zuschauern im Rahmen seiner heute in Hannover beginnenden Deutschland-Tournee „The Leader Of The Pack" eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der Landeshauptstadt Hannover nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 f) Tierschutzgesetz.
Den Eilantrag von Herrn Millan, mit dem er festgestellt wissen wollte, dass es einer solchen Erlaubnis nicht bedarf, hatte das Verwaltungsgericht Hannover am Montag abgelehnt. Mit Beschluss vom heutigen Tage hat der 11. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts die dagegen eingelegte Beschwerde zurückgewiesen (Az. 11 ME 228/14).
Der Senat ist ebenfalls der Auffassung, dass die im Rahmen der Show durchgeführten Sequenzen mit fremden Hunden eine tierschutzrechtliche Erlaubnis erfordern. Die Erlaubnispflicht ist nicht auf Trainer klassischer Hundeschulen beschränkt. Auch das gewerbsmäßige einmalige Ausbilden von Hunden oder Anleiten von Hundehaltern zur Ausbildung ihrer Hunde kann zu negativen Auswirkungen auf das Wohlergehen der Tiere führen. Bei der Show werden an Hunden fremder Hundehalter Trainingsmethoden in Anwesenheit des jeweiligen Hundehalters demonstriert. Ein solches Vorführen von Trainingsmethoden stellt zumindest ein Anleiten der Hundehalter zur Ausbildung ihrer Hunde im Sinne des § 11 Abs. Nr. 8 f) TierSchG dar, sodass die Erlaubnispflicht eingreift und ein Sachkundenachweis erforderlich ist.
Quelle: Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Beschluss vom 17.09.2014 Aktenzeichen: 11 ME 228/14 « L I N K »
________________________________________________________________________
"Hundeflüsterer" braucht §11 Erlaubnis nach dem TierSchG für Veranstaltung in Swiss-Life-Arena Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz betrifft auch das nur einmalige Anleiten von Hundehaltern durch gewerbsmäßig tätige Hundetrainer
Der als "Hundeflüsterer" international bekannte Cesar Millan benötigt für seine im Bundesgebiet geplante Show "The Leader of the Pack" eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz. Dies entschied das Verwaltungsgericht Hannover am Montag.
Für den Fall, dass der Antragsteller im Beschwerdeverfahren vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht unterliegt und er auch im Verfahren um die Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 f) TierSchG keinen Erfolg hat, darf er die für den 17. September 2014 angekündigte Veranstaltung in der Swiss-Life-Arena nicht wie geplant durchführen.
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover Beschluss vom 15.09.2014 Aktenzeichen: 11 B 11675/14 « L I N K »
________________________________________________________________________
Gerichtsurteil verbietet TV-Hundecoach Cesar Millan Arbeit auf der Bühne
Die Show des umstrittenen Hundeflüsterers in der Hannover Swiss-Life-Arena wäre beinahe geplatzt. Gemäss Gerichtsurteil darf Cesar Millan auf der Bühne nicht selber mit Hunden arbeiten.
Quelle: az Aargauer Zeitung « L I N K »
|
|