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Schweiz: Handelsverbot für Hunde- und Katzenfelle und Hausier-Handelsverbot für alle Tiere

 
 

08.09.2011 | 07:22 Uhr

Bern, 07.09.2011 - Wie das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) mitteilte will der Bundesrat die Gesundheit und den Tierschutz verbessern. Vor allem die Tierseuchen-Prävention soll verstärkt werden. Neu soll auch der Handel mit Hunde- und Katzenfellen in der Schweiz verboten werden – bislang war nur die Einfuhr untersagt und das neue Tierseuchengesetz sieht zudem eine Ausdehnung des Hausierhandelsverbots auf alle Tiere vor.

Im Rahmen der „Tiergesundheitsstrategie Schweiz 2010+“ will der Bund die Tierseuchen-Prävention verbessern und dabei eine zentrale Rolle übernehmen. Diese Kernpunkte fliessen in die Revision des Tierseuchengesetzes ein, zu welcher der Bundesrat heute die Botschaft verabschiedet hat. Gleichzeitig legt er die Botschaften zur Änderung des Tierschutzgesetzes und zum neuen Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten vor. Mit den drei Revisionen werden die Gesundheit und der Schutz der Tiere generell verbessert. Der Bundesrat nützt die Gesetzesrevision auch dafür, die Information und Transparenz bei Tierversuchen zu verbessern. Zudem soll der Bund künftig Mindestanforderungen für die Aus- und Weiterbildung von Tierpflegern festlegen können.

«Hausier»-Handel mit Welpen verbieten

Das neue Tierseuchengesetz sieht eine Ausdehnung des Hausier-Handelsverbots auf alle Tiere vor. Damit will der Bundesrat den unkontrollierten Handel mit Hunden unterbinden, der oft auf Autoraststätten betrieben wird. Immer wieder werden beispielsweise Junghunde aus Osteuropa auf Parkplätzen in der Schweiz verkauft. Diese Tiere sind oft krank, nicht gegen Tollwut geimpft und ungenügend sozialisiert. Dieses „Hausieren" soll deshalb künftig verboten sein. Nicht betroffen ist der ordentliche Handel von Züchtern, Tierheimen und Fachgeschäften.

Handelsverbot für Hunde- und Katzenfelle

Auch beim Tierschutzgesetz werden nach der umfassenden Revision der gesamten Tierschutzgesetzgebung in den Jahren 2004-2008 einige Änderungen beantragt. Neu soll der Handel mit Hunde- und Katzenfellen in der Schweiz verboten werden - bislang war nur die Einfuhr untersagt. Der Bundesrat setzt damit eine entsprechende vom Parlament überwiesene Motion um.

Quelle: Bundesamt für Veterinärwesen (BVET)
Bundesrat will Tierseuchen-Prävention stärken
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