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VG Hannover: Keine Hundehaltung mehr auf „Gnadenhof Momo“ wegen tierschutzwidriger Verhältnisse [UPDATE]

 
 

30.09.2011 | 10:23 Uhr

Hannover/Landkreis Diepholz (ZP). Das Verwaltungsgericht Hannover hat am Donnerstag nach langer Verhandlung entschieden, dass auf dem „Gnadenhof Momo“ im Landkreis Diepholz wegen tierschutzwidriger Verhältnisse keine Hunde mehr gehalten werden dürfen und die Wegnahme von mehr als 100 Hunden und Katzen rechtens war.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls bewohnt einen Resthof in einem Ortsteil von Varrel und hielt dort neben zahlreichen Tieren (Katzen, Hängebauchschweinen, Pferden und Ziegen) mehr als 100 Hunde (bekannt als „Gnadenhof Momo“).

Die Betreiberin des sog. Gnadenhofes (Klägerin) wandte sich mit den sieben verhandelten Verfahren gegen die zunächst erlassenen tierschutzrechtlichen Anordnungen zur Gestaltung der Tierhaltung, gegen die nachfolgenden Entscheidungen über die Wegnahme aller Hunden und Frettchen sowie einiger Katzen, gegen ein ausgesprochenes Hundehaltungsverbot und detaillierte Anordnungen zur Haltung der zunächst verbliebenen Tiere. Weitere Verfahren sind noch bei Gericht anhängig. Die auf dem Grundstück verbliebenen Katzen befinden sich in der Betreuung einer Tierschutzorganisation. Ein generelles Tierhaltungsverbot hat der beklagte Landkreis Diepholz bisher nicht erlassen.

Das Verwaltungsgericht hatte zu prüfen, ob die Klägerin ihre Tiere – bis zu 103 Hunde, 13 Pferde, 6 Ziegen, 4 Hängebauchschweine, 4 Frettchen, 80 bis 100 Degus und mehr als 30 Katzen – artgerecht gehalten hat. Das Verwaltungsgericht hat dazu eine Vielzahl von Zeugen gehört, neben den kontrollierenden Amtstierärzten auch den die Einrichtung betreuenden Haustierarzt und mit der Klägerin befreundete Leiterinnen anderer Tierschutzeinrichtungen sowie die Polizeibeamten, die die Einsätze der Veterinäre begleiteten.

Chronologie der neunstündigen Verhandlung

Zur besseren Übersicht innerhalb der Beweisaufnahme wurde der zur Verhandlung stehende Zeitraum in drei Teilbereiche aufgeteilt: Den beiden Halbjahren 2010 sowie den ersten vier Monaten des Jahres 2011. Zunächst erfolgte eine chronologische Schilderung der Sachverhalte und der Zusammenhänge.

Bei den Anordnungen im ersten Halbjahr 2010 handelte es sich (verkürzt dargestellt) um die Einforderungen von Maßnahmen zur Verbesserung der Situation dort vorhandener Hunde, sowie um die Eingrenzung der Anzahl dort lebender Hunde. Gegen diese Anordnungen klagte die Klägerin (AZ 11A2352/10 gegen den Beschluss vom 16.04.2010, AZ 11A2452/10 gegen den Beschluss vom 23.04.2010). Hierzu wurden die im fraglichen Zeitraum befassten Amtstierärzte, eine zur Begutachtung zugezogene Tierärztin des Nds. Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), sowie der behandelnde Tierarzt des Gnadenhofs Momo gehört.

Dazu kamen Klagen gegen die Untersagung, eine tierheimähnliche Einrichtung betreiben zu können (AZ 11A2415/10 gegen den Beschluss vom 20.04.2010), sowie die Beklagte zu verpflichten, der Klägerin die Sachkunde nach §11 TierschG entgegen des abschlägigen Beschlusses doch zu erteilen, oder aber diesen Befähigungsnachweis innerhalb eines Nachweisgesprächs zu ermöglichen (AZ 11A2422/10).

Bezüglich des zweiten Halbjahres 2010 wurden die in diesem Zeitraum befassten Amtsveterinäre, wiederum die Tierärztin des Nds. Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), die zur Amtshilfe bei verschiedenen Anlässen hinzugezogenen Polizeibeamten, der behandelnde Tierarzt sowie weitere von der Klägerin benannte Zeugen gehört. Außerdem wurde eine umfangreiche Foto-Dokumentation, die während der Fortnahme von 97 Hunden vom „Gnadenhof Momo“ am 11.11.2010 erstellt wurde, in Augenschein genommen. In direkter Folge der Geschehnisse am 11.11.2010 wurden seitens des Veterinäramts Bescheide am 19.11.2010 sowie am 22.11.2010 erlassen, gegen die die Klägerin klagte (AZ 11A5476/10). Außerdem erließ die Kreisverwaltung Diepholz am 09.12.2010 u.a. ein Hundehaltungs- und -betreuungsverbot auf Dauer gegen die Klägerin, auch dagegen wurde geklagt (AZ 11A441/11).

In den letzten verhandelten Zeitabschnitt (die ersten vier Monate des Jahres 2011) fiel die zweite Beschlagnahmung von 23 Hunden, vier Katzen und mehreren Frettchen auf dem „Gnadenhof Momo“ am 10.03.2011, hierzu wurden die befasste Amtsveterinärin, die beteiligten Polizeibeamten, der behandelnde Tierarzt, sowie mehrere von der Klägerin benannte Zeugen gehört. Gegen den in der Folge dieser Beschlagnahmung ergangenen tierschutzrechtlichen Bescheid des Landkreises vom 14.04.2011 wurde seitens der Klägerin ebenfalls geklagt (AZ 11A2087/11).

Bei allen Zeugen-Einvernahmen ging es vordringlich um die während der jeweiligen Zeiträume angetroffenen Haltungsbedingungen der Tiere, dem Gesundheits- und Pflegezustand der Tiere, die Beschaffenheit der vorgefundenen Räumlichkeiten und Infrastrukturen, sowie um die jeweils erfolgte medizinische Versorgung der Tiere.

Gericht wies alle sieben Klagen der Betreiberin aus Varrel ab und bestätigt damit Entscheidungen, die Ende 2010 im Eilverfahren gefallen waren

Aufgrund des Ergebnisses der Beweisaufnahme stand für das Verwaltungsgericht fest, dass die von der Klägerin gehaltenen Tiere nicht nur nicht ihrer Art entsprechend gehalten wurden, sondern dass ihnen darüber hinaus erhebliche Leiden und Schmerzen zugefügt wurden, so dass die Wegnahme der Hunde und das ausgesprochene Haltungsverbot gerechtfertigt sind. Die besonders geruchssensiblen Hunde wurde in geschlossenen verkoteten Räumen ohne intakte trockene Liegefläche in einer Atemluft gehalten, die den Veterinären und Polizeibeamten immer nur einen kurzen Aufenthalt gestattete bzw. den Einsatz von Atemschutzgeräten erforderte. Das Einkoten und Urinieren in den eigenen Lebens-, insbesondere Liegebereich belegen, dass den Hunden ausreichender Auslauf nicht gewährt wurde. Darüber hinaus wurde bei einer chronisch erkrankten Hündin die weitere Behandlung abgebrochen, so dass bei ihrer Fortnahme die Nase im Wesentlichen krankheitsbedingt weggefressen war. Ein anderer Hund musste wegen der bis auf die Knochen reichenden Leckstellen eingeschläfert werden, weil die Behandlung des aggressiven Tiers nur durch zwei Vollnarkosen täglich möglich gewesen wäre.

Die Bekundungen des Haustierarztes und der befreundeten Leiterinnen anderer Tierschutzeinrichtungen, dass die Verhältnisse nicht zu beanstanden gewesen seien, waren nicht überzeugend. Die Aussagen der Veterinäre und Polizeibeamten, insbesondere aber die im Gerichtssaal gezeigte Photodokumentation der vorgefundenen Verhältnisse – die von der Klägerin an keiner Stelle beanstandet wurde – begründeten Zweifel an der Bereitschaft der erstgenannten Zeugen, dem Verwaltungsgericht die tatsächlichen Verhältnisse zu offenbaren.

Gegen die Urteile kann beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Zulassung der Berufung beantragt werden.

Verwaltungsgericht Hannover 28.09.2011 - Aktenzeichen: 11 A 2352/10, 11 A 2415/10, 11 A 2422/10, 11 A 2452/10, 11 A 5476/10, 11 A 441/11, 11 A 2087/11

Weiter Informationen:

Verwaltungsgericht stoppt „Gnadenhof“-Betreiberin
Urteil: Tierhaltung auf Hof in Dörrieloh nicht artgerecht / Deutliche Worte

Dörrieloh- „Nicht ihrer Art entsprechend gehalten“ und überdies wurden den Tieren „erhebliche Leiden und Schmerzen zugefügt“: Deutliche Worte fand das Verwaltungsgericht Hannover gestern, als es sieben Klagen von Barbara B. abwies, ...

Quelle: Kreiszeitung.de
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19.04.2012 | 15.12 Uhr
Verhandlung vor dem Amtsgericht Sulingen gegen ein Ehepaar aus Dörrieloh

SULINGEN. 103 Hunde, Katzen, Pferde, Ziegen, Hängebauchschweine und Degus. Etliche Tiere darunter, die krank sind, trächtige Hündinnen und zwei Hündinnen mit Welpen: Kann ein Ehepaar diese Vielzahl an Tieren artgerecht halten und jedes einzelne passgenau versorgen? Oder muss dem Ehepaar ein generelles Tierhaltungsverbot ausgesprochen werden?

Diese Frage wird derzeit im Amtsgericht Sulingen geklärt. Gestern vertagte Richterin Katja Pahl-Klenner die Verhandlung – es konnten nicht alle Zeugen vernommen werden. Die Anklage gegen das Ehepaar B. aus dem Varreler Ortsteil Dörrieloh ist umfangreich.

Lesen Sie bitte weiter

Quelle: Kreiszeitung
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12.06.2012 | 06.32 Uhr

Freiheitsstrafen auf Bewährung und Auflagen für Ehepaar B. aus Dörrieloh
Eine letzte Chance


Sulingen - DÖRRIELOH · Ein Jahr Freiheitsstrafe für Karlheinz B. und ein Jahr und acht Monate für Ehefrau Barbara, beides ausgesetzt auf fünf Jahre zur Bewährung. Das Ehepaar, das des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angeklagt war, hat auch ein fünf Jahre geltendes Halteverbot für Hunde und Katzen auferlegt bekommen.

Obendrein muss es eng mit dem Veterinäramt des Landkreises zusammenarbeiten, muss die Tiere, die noch auf dem Hof sind (Pferde, Hühner, Ziegen, Degus, Hängebauchschweine) nachweislich tierärztlich untersuchen lassen (Vorgabe: nicht beim bisherigen Tierarzt) und die Haltungsbedingungen grundlegend verbessern. Im ersten Jahr muss den Veterinären alle drei, im zweiten Jahr alle vier, im dritten bis fünften Jahr alle sechs Monate der Nachweis erbracht werden, dass die Tiere artgerecht gehalten werden. Kann zu einem Termin kein Veterinär die örtliche Situation prüfen, kann ein Tierarzt hinzugezogen werden, allerdings nicht der bisherige Tierarzt. Zudem hat das Ehepaar unaufgefordert jeden Wohnortwechsel anzuzeigen.

Sehr deutliche Worte fand Richterin Katja Pahl-Klenner gestern Morgen bei der Urteilsverkündung am Amtsgericht Sulingen gegen das Ehepaar B. aus Dörrieloh. Angesichts der Vorgeschichte und der Vorstrafen seien Geldstrafen nicht mehr möglich ...

Lesen Sie bitte weiter

Quelle: Kreiszeitung
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