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Pflichtlektüre: Lehrbuch Tierfachkraft (Hunde) - Gesetzesänderung beim Auslandstierschutz zum 1. August 2014

 
 

02.03.2014 | 08:12 Uhr

Pflichtlektüre: Lehrbuch Tierfachkraft (Hunde)

Am 1. August 2014 treten für den Auslandstierschutz neue gesetzliche Regelungen in Kraft (siehe § 11 Absatz 1 Nr. 5 und § 21 Absatz 4a TierSchG).

Auch für Hundeschulen, Hundetrainer und Tierpsychologen wird es ab dem 1. August 2014 neue Regelungen im Tierschutzgesetz geben (siehe § 11 Absatz 1 Nr. 8 und § 21 Absatz 4b TierSchG).

Zukünftig müssen Tierschutzorganisationen und selbständig / eigenverantwortlich tätige Pflegestellen eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen, wenn diese Hunde aus dem Ausland nach Deutschland bringen oder solche Tiere vermitteln.

So genannter Auslandstierschutz wird also erlaubnispflichtig, wie Thomas Grahammer, Vorsitzender des Tierschutzverein Scheuerhof in Bayern in einem aktuellen Infobrief auf der Internetseite www.tierfachkraft.de hinweist.

Grahammer führt in seinem Infobrief u.a. aus, dass Tierschutzorganisationen und selbständig tätige Pflegestellen für die Einfuhr von Hunden aus dem Ausland und für die Vermittlung dieser Hunde an neue Besitzer ab dem 1. August 2014 zahlreiche Voraussetzungen erfüllen müssen.
Ob man mit der Tiervermittlung Geld verdiene (Gewinnerzielungsabsicht) oder ob man die Tiere nur gegen eine Schutzgebühr oder eine andere Gegenleistung an neue Besitzer abgebe, spiele keine Rolle.

Grahammer weist zudem darauf hin, dass auch der Arbeitskreis Kleintiere der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. die klare Auffassung vertritt, dass private Pflegestellen der Erlaubnispflicht nach dem Tierschutzgesetz unterliegen (siehe TVT, Merkblatt 113 vom Oktober 2012, Seite 4).

Eine Voraussetzung wird zukünftig sein, dass die verantwortliche Person des Vereines oder die selbständig arbeitende Pflegestelle „sachkundig“ ist.
Dazu gehören unter anderem fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten über Rechtsvorschriften, Impfungen, Infektionskrankheiten durch Viren und Bakterien sowie über Parasiten (z.B. Milben, Flöhe, Pilze, Zecken, Mücken und Würmer bzw. so genannte Mittelmeerkrankheiten).
Aus einer aktuellen Petition an den Deutschen Bundestag vom 28.02.2014 (Nr. 50329) ergibt sich, dass im Falle von Welpen zudem unter anderem auch Kenntnisse über Entwicklungsphasen eines Hundes, Zahnwechsel oder Grundregeln der Erziehung zu den zwingend erforderlichen Voraussetzungen gehören sollen, um eine Erlaubnis nach dem neuen Tierschutzgesetz zu erhalten.

Grahammer weist darauf hin, dass man sich diese wichtigen Kenntnisse durch Lehrgänge bei Tierschutzverbänden, der Industrie- und Handelskammer oder bei Hunde- und Fortbildungsakademien aneignen kann.
Außerdem wird es dazu auch das bereits im Internet unter www.tierfachkraft.de angekündigte Lehrbuch Tierfachkraft (Hunde) von Martin Krause und Sabine Breu geben.
Martin Krause ist Tierpfleger für Hunde und Ausbilder für Tierpfleger (Fachrichtung Tierheim und Tierpension). Sabine Breu ist zertifizierte Hundepsychologin und Hundetrainerin.

Nach Auskunft des Verlages wird es allerdings nicht gelingen, das Lehrbuch bis zum Stichtag 1. August 2014 als vollständig gedruckte und im Buchhandel erhältliche Ausgabe fertig zu stellen.
Damit sich Tierschutzorganisationen und betroffene Privatpersonen allerdings trotzdem rechtzeitig vor dem 1. August 2014 auf die Sachkundeprüfung nach § 11 Tierschutzgesetz vorbereiten und sich das erforderliche Fachwissen aneignen können, haben die Autoren angeboten, schon jetzt das über 350 Seiten umfassende Manuskript des Buches kostengünstig zur Verfügung zu stellen.

Es kann über die Internetseite www.tierfachkraft.de (« L I N K ») oder www.tierschutzsachkunde.de bestellt werden. Weiterhin kann man sich kostenlos und unverbindlich für eine Benachrichtigung registrieren, wenn das Buch als gedruckte Ausgabe im Buchhandel erhältlich ist.

Thomas Grahammer ergänzt dazu außerdem: „Selbst dann, wenn der zuständige Amtstierarzt im jeweiligen Einzelfall die Auffassung vertritt, das eine Tierschutzorganisation oder eine private Pflegestelle (noch) nicht der Erlaubnispflicht unterliegt, muss das Buchmanuskript jeder Tierschutzorganisation oder privaten Pflegestelle dringend als Pflichtlektüre empfohlen werden.“

Auch der Internationale Club für Rassehunde und Edelkatzen e.V. (ICR) schreibt dazu in seiner aktuellen Vereinsveröffentlichung: Das Buch ist ein „must have“ für jeden Hundezüchter und Hundeliebhaber.

Übrigens: Wer ab dem 1. August 2014 als Tierschutzorganisation ohne die erforderliche Erlaubnis Hunde aus dem Ausland nach Deutschland bringt, als selbständig arbeitende Pflegestelle oder Privatperson Hunde aus dem Ausland gegen eine
Schutzgebühr an neue Besitzer vermittelt oder als Hundetrainer arbeitet, macht sich strafbar (siehe § 18 Absatz 1 Nr. 20 Tierschutzgesetz).


Für weitere Informationen siehe:
www.tierfachkraft.de (« L I N K ») oder www.tierschutzsachkunde.de

Buch Inhaltsverzeichnis als PDF: www.tierfachkraft.de/Inhaltsverzeichnis.pdf (« L I N K »)



 

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