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Landestierschutzbeauftragte: Hessische Tierheime brauchen Hilfe!

 
 

02.02.2010 | 16:58 Uhr

Die Situation der Tierheime in Hessen hat sich wie im übrigen Deutschland in der letzten Zeit dramatisch verschlechtert.

Die Wirtschaftskrise führte nicht nur zu einem schwindenden Spendenaufkommen, sondern auch zu einer größeren Zahl abgegebener oder ausgesetzter Tiere. Betroffen sind vor allem Hunde und Katzen.

Deshalb fordert die hessische Tierschutzbeauftragte Martin Veränderungen auf verschiedenen Ebenen:

„Folgende Punkte sind umzusetzen, damit Bund, Länder, Städte und Gemeinden dem Staatsziel Tierschutz besser genüge tun und ehrenamtliches Engagement im Tierschutz angemessen unterstützen:

1. Die Hessischen Städte und Gemeinden sollten endlich dem Vorbild der Stadt Paderborn folgen und eine Kastrations- und Chippflicht für Katzen mit Freilauf einführen. Damit würde die Katzenflut durch ungeplanten Nachwuchs, der fast immer in Tierheime gebracht wird, nachhaltig eingedämmt und so die Tierheime in diesem Bereich entlastet.

2. Die Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, sich um Fundsachen, so auch um Tiere, zu kümmern. Dafür bedarf es klarer finanzieller Regelungen mit den die Fundtiere aufnehmenden Tierheimen. Eine vertragliche Vereinbarung über 1 Euro pro Einwohner der Kommune und Jahr ist hier notwendig.

3. Das Land ist gefordert, analog zu Brandenburg, Baden-Württemberg oder Schleswig-Holstein, eindeutige Vorgaben zur Aufbewahrung von Fundtieren und herrenlosen Tieren zu schaffen. Da die Unterscheidung zwischen diesen in der Praxis oft Schwierigkeiten bereitet, sollte bis zum Nachweis des Gegenteils von Fundtieren ausgegangen werden.

4. Bundesweit muss eine verbindliche Sachkundeprüfung (Hundeführerschein) für Hundebesitzer eingeführt werden. Diese Maßnahme verhindert spontane Hundekäufe durch Unwissende, die, häufig überfordert, ihre Hunde nach kurzer Zeit aussetzen oder direkt in Tierheimen abgeben. Zudem dient sie der Sicherheit, da es zu weniger Zwischenfälle mit unerzogenen Hunden kommen würde.

Chippflicht für alle Hunde in Deutschland - wie in der Schweiz - sollte natürlich auch selbstverständlich sein. Damit sind Hundebesitzer, die ihre Tiere aussetzen, endlich leichter ermittelbar.

5. Die gesetzlichen Vorgaben für die Hundezucht und den Hundehandel sind den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen über Hundeverhalten anzupassen. Unqualifizierter, unkontrollierter Hundevermehrung und skrupellosem Hundehandel gilt es endlich konsequent entgegenzutreten. Denn aus diesem Bereich stammen viele Hunde, die letztlich in Tierheimen landen.“

Als Soforthilfe hält Martin zwei Dinge für notwendig: „Das Land sollte besonders betroffenen Tierheimen Gelder aus den Lotto/Totomitteln zur Verfügung stellen.

Aber ich wünsche mir auch die Unterstützung von Presse, Funk und Fernsehen: Die Tierheime brauchen verstärkt Unterstützung bei der Vermittlung der Tiere!“

Hintergrundinformation:
Nach einer Studie des MAFO-Instituts (Schwalbach) im Auftrag des Deutschen Tierschutzbundes meldeten zwei Drittel der 200 befragten Tierheime einen Spendenrückgang um bis zu 30 Prozent, jedes zweite stellte den Rückzug von Sponsoren fest. Dagegen stieg die Zahl der zu betreuenden Tiere deutlich an.

Nach Schätzungen des Deutschen Tierschutzbundes ersparte das ehrenamtliche Engagement im Tierschutz den öffentlichen Haushalten mehr als eine halbe Millionen Euro an Kosten für Tierbetreuung jährlich.

HMUELV, Landestierschutzbeauftragte Telefon (0611) 8 15 - 10 90 E-Mail: tierschutz@hmuelv.hessen.de

Verantwortlich: Dr. Madeleine Martin Telefax (0611) 44 78 97 73 www.tierschutz.hessen.de
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden


 

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